Volltext

(Artikel * 1998) Goldau, Axel u.a.:
SCHWERPUNKTTHEMA: DIE MONOPOLISIERUNG DES LEBENS - Patente, Sortenschutz und andere Eigentumsvorbehalte in: Kritische Ökologie 3/98 (Dez.98)
in Kritische Ökologie Nr. *
Themen: Ethnie; Gentechnik/Biotechnologie; Globalisierung; Umwelt/Ökologie * Technologie; Artenschutz; Unced; Lokale agenda 2 Mai; Tiere * Dok-Nr: 68777
Kritische Ökologie Nr. 48, Bd. 15[3]: 5 ? 9. 1998/99

Die Monopolisierung des Lebens - Patente, Sortenschutz und andere Eigentumsvorbehalte
von Axel Goldau

Abb.: Noch braucht sich dieser Gärtner keine Sorgen machen, woher er sein Pflanzgut bekommt. Dies kann sich aber ändern, wenn die Unabhängigkeit der Westsahara erreicht ist.


Übersicht:

Liste der verwendeten Abkürzungen
Einführung: Die Monopolisierung des Lebens - Patente, Sortenschutz und andere Eigentumsvorbehalte
Am westlichen Patent-Wesen soll die Welt genesen? - Wider die Arroganz der herrschenden Eigentumssysteme
TRIPS und die Patentierung lebender Materie - Handlungsmöglichkeiten für die Dritte Welt
Von der Grünen Revolution zu den strukturellen Veränderungen durch die neue Biotechnologie
Frauen, Biodiversität und Kulturelle Vielfalt - Diverse Women for Diversity
Erklärung der Vielfalts-Allianz der Frauen (Diverse Women for Diversity), vorgetragen bei der Eröffnungssitzung der vierten Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die Biologische Vielfalt in Bratislava am 4. Mai 1998
Das M.A.I. ist (noch) nicht gekommen
Otavaleños und Saraguros - Globalisierung führt nicht nur zum Untergang von Ethnien, sondern auch zu deren Neuentstehung: Zwei Beispiele aus Ecuador
Das Biosafety-Protokoll - Der weiße Fleck auf der Landkarte des Rio-Prozesses


Liste der im Schwerpunkt verwendeten Abkürzungen:

AG Bio-Div. - Arbeitsgemeinschaft Biodiversität im Forum Umwelt & Entwicklung
BSWG - Working Group on Biosafety
CBD - Convention on Biodiversity
CGIAR - Consultative Group on International Agricultural Research
CIMMYT - Centro Internacional de Mejoramiento de Maíz y Trigo
EG - Europäische Gemeinschaft
EP - Europäisches Patentamt
EPA - Environmental Protection Agency
EPÜ - Europäisches Patentübereinkommen
ERMA - Environmental Risk Management Authority
EU - Europäische Union
FAO - Food and Agriculture Organization (of the United Nations)
FDA - Food and Drug Administration (USA)
FuE (R&D) - Forschung und Entwicklung (Research & Development)
GATT - General Agreement on Tariffs and Trade
GVO - Gentechnisch veränderter (genetisch manipulierter) Organismus
IBPGR - International Board for Plant Genetic Resources (jetzt: IPGRI)
IPGRI - International Plant Genetic Resources Institute (früher: IBPGR)
IRRI - International Rice Research Institute
JUSCANZ - Japan, USA, Canada, Australia and New Zealand
MAI - Multilateral Agreement on Investment
NAFTA - North American Free Trade Agreement
NGOs - None-Governmental-Organizations
OECD - Organization for Econmomic Co-operation and Development
R&D - Research & Development (Forschung und Entwicklung)
RAFI - Rural Advancement Foundation International
TRIPS - Trade-related Intellectual Property Rights
TWN - Third World Network
UNCED - United Nations Conference on Environment and Development
UNEP - United Nations Environment Programme
UPOV - Union pour la Protection de Obtention Végétales
VEN - Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt
WTO - World Trade Organization


Einführung

Mit der Gentechnik erhält die Biotechnologie eine Leitfunktion der technischen Entwicklung. Gentechnik umfaßt alle neuen biotechnischen Verfahren, die Nucleinsäuren als universelle Erbsubstanz vervielfachen, verändern oder völlig neu kombinieren. Naturhistorische Grenzen zwischen Lebewesen und Gruppen von Lebewesen können in einer bisher noch nie dagewesenen Weise überwunden und Individuen manipuliert werden: Sie ist von noch nie gekannter Eingriffstiefe. Die Gentechnik unterscheidet sich deshalb qualitativ von allen anderen Biotechniken. Sie wird unser aller Leben stärker verändern, als die Informationstechnik dies bisher vermochte, weil sie in noch nie dagewesener Weise Eigentumsansprüche über Nahrungsmittel und Medikamente begründen, zu völlig neuen Produktionsweisen und Handelsbeziehungen führen und folglich neue Gewinner und Verlierer weltweit hervorbringen wird: Auf "Landlords" folgen die "Lifelords", die Konzerne, die über Monopolrechte den Saatgut- und Lebensmittelmarkt beherrschen. Die Gentechnik dient vor allem dazu, solche Ausschließlichkeitsrechte zu begründen und auch praktisch durchzusetzen. Sie entspringt einer analytischen, lebensfremden Denkweise, die sich an technisch-industrieller Produktion orientiert und nur deshalb unter "Bio"-Technik subsumiert wird, weil sie sich lebender Materie als Objekt ihres Handelns bedient.

Weit über 90% der weltweit bedeutendsten Nahrungspflanzen haben ihre Ursprünge in Ländern und Regionen, die heute zu den ärmsten der Welt gehören: Kartoffeln, Tomaten, Paprika aus Süd- und Mittelamerika; Weizen und Gerste aus Westasien und Äthiopien; Reis aus Süd- und Südostasien. Selbst Roggen und Hafer stammen aus den Weizen- und Gerste-Herkunftszentren und sind als Verunreinigungen mit nach Europa gewandert. Die heute reichen Länder und Regionen haben spätestens vor 500 Jahren im Rahmen ihrer "Entdeckungen" endgültig den Zugriff auf all diese genetischen Ressourcen erlangt. Die Geschichte Europas oder der Vereinigten Staaten von Amerika hätte anders geschrieben werden müssen, hätten sie sich dieser Ressourcen nicht bedienen können.

Diese ungleiche Verteilung zwischen Süd und Nord wurde bereits lange vor unserer heutigen Zeit erkannt. Schon 1587 wurde der erste botanische Garten für tropische Nutzpflanzen im niederländischen Leyden gegründet: "Ex-Situ-Erhaltung" könnte man so etwas im modernen
Sprachgebrauch nennen. Erst 1735 erfolgte die erste Einrichtung eines botanischen Gartens auf Mauritius: "Ex-Situ-Erhaltung vorzugsweise im Ursprungsland der genetischen Ressourcen" heißt so etwas im Artikel 9 der Konvention über die biologische Vielfalt vom Juni 1992.

Für JUMA (1989: 2 und 12ff) stellt das Jahr 1788 den entscheidenden Durchbruch beim Zugriff auf die genetischen Ressourcen dieser Welt dar. Im gleichen Jahr
? landet die "Bounty" in Tahiti, die unter Kapitän William Bligh Brotfruchtbäume (Artocarpus altilis) nach Jamaika transportieren sollte, um mit deren Früchten afrikanische "Negersklaven" auf den Baumwollplantagen britischer Siedler zu "füttern".
? landet die erste britische Flotte in Australien.
? gründen britische Amateur-Botaniker die "Linnean Society" in London, um die Arbeiten des schwedischen Systematikers Carl Linneus zu fördern.

Hinter all diesen Ereignisse steckt ein großer Kopf seiner Zeit, der englische Botaniker Joseph Banks, der langjährige Vorsitzende der "Royal Society" und königliche Berater. Die Idee, "Negersklaven" mit den Früchten des Brotfruchtbaumes ernähren zu wollen, stammt ebenso von ihm, wie die Empfehlung, britische Strafgefangene nach Australien zu verbannen. Banks regte auch an, die Schriften von Linneus zu erstehen und nach London zu holen.

So wurden die ehemaligen Kolonialgesellschaften des Südens schon sehr früh einem enormen Druck ausgesetzt, indem ihnen zunächst Saatgut, Zuchttiere, neuerdings darüber hinaus Zell-Linien, Embryonen und Gensequenzen gestohlen werden, aus denen neue Sorten und Zuchtrassen gezüchtet sowie Medikamente entwickelt werden, die sie für teures Geld anschließend zurückkaufen müssen.

Das Rechtsregime, dem solche Geschäfte unterliegen, entspringt der kapitalistischen Logik und begünstigt vor allem Geschäftemacher des agro-industriellen und pharmazeutischen Sektors und steht den meisten Rechts- und Wertesystemen des Südens diametral gegenüber. Diese Form des "Rechts auf geistiges Eigentum" oder "Intellectual Property Rights (IPRs)" ignoriert völlig bewußt die Leistungen zehntausender Züchterinnen- und Züchter-Generationen. Nicht nur deren Sorten, sondern auch deren Naturkenntnisse und Verfahrenstechniken unterliegen diesen kapitalistischen Räubereien. RAFI hat kürzlich eine Liste der Biopiraten und Bioprospekteure in einer globalen Liste von Firmen und Zwischenhändlern zusammengestellt (s. Tab. 1).


Patente

Dieses westliche Aneignungsinteresse wird besonders deutlich bei der Herstellung einer Verknüpfung zweier Bereiche, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben, nämlich Handel und Rechte auf geistiges Eigentum. Durch die Erfindung der "Trade Related Intellectual Property Rights (TRIPs)" oder "handelsbezogene Rechte auf geistiges Eigentum" sollen die Staaten des Südens im Rahmen des "General Agreement on Tariffs and Trade (GATT)" gezwungen werden, ihre patentrechtlichen Regelungen denen des Westens anzupassen. Diese Verknüpfung von Handel und geistigem Eigentum sowie deren Ausdehnung auf Leben geht vor allem auf das Patentregime der USA zurück. Hier lag die Zuständigkeit für Patenterteilungen von Anfang an beim "US Patent and Trademark Office (PTO)". Sicher hat dieses US amerikanische Patentregime zum wirtschaftlichen Aufschwung der USA beigetragen; dieser besteht aber noch keine 100 Jahre und weist immer tiefere Rissen auf, die seine Zukunftsfähigkeit in Frage stellen.

Patentrechtliche Regelungen kannten bereits die Griechen 200 Jahre v.u.Z. für Händler oder Erfinder. Im Römischen Reich wurden patentähnliche Monopole an Erfinder oder Hersteller bestimmter Produkte vergeben. Später sicherte der Hochadel seine Macht, indem er ihm besonders ergebene Personen mit patentartigen Privilegien bedachte, die die so ausgezeichneten Produkte zu überhöhten Preisen handeln und sich auf diese Weise außerordentlich bereichern konnten. Die Möglichkeit einer Bereicherung war von Anfang an im Patentrecht angelegt. Grundsätzlich sollen Patente aber dazu dienen, daß

? Erfindungen vor Nachahmungen geschützt werden.
? die Gesellschaft nach Ablauf des Patentschutzes Zugang zu den Erfindungen erhält.
? Erfindungen nicht mehrfach reklamiert werden können.

Das deutsche Patentrecht reicht bis ins handwerkliche Gildesystem des 11. und 12. Jahrhundert zurück, worin handwerkliche Produktion und Vermarktung unter einen rechtlichen Schutz gestellt wurden. 1378 erteilten Feudalherren das erste patentartige Zeugnis für besondere Techniken im Bergbau. Bis ins 17. Jahrhundert trennte das deutsche Patentregime die Bezahlung des Erfinders von den Monopolrechten für die Erfindung. Erst im Absolutismus wurde dem Erfinder auch die Kontrolle über seine Erfindung zugestanden. Dies markiert den Beginn einer aktiven Industriepolitik durch den Staat.

Das moderne deutsche Patentgesetz wurde 1877 rechtskräftig und bezieht sich seit dem auf neue Erfindungen, die von wirtschaftlichem Interesse sind. Nahrungs- und Arzneimittel sind ausdrücklich von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Allerdings zeichnete sich in Europa schon in den zwanziger Jahren ein Wandel ab, selbst Lebewesen unter besonderen Umständen zur Patentierung zuzulassen. 1922 bestätigte das Berliner Reichsgericht ein Patent auf ein bestimmtes Bakterium, das therapeutisch gegen Tuberkulose eingesetzt wird. In Deutschland werden patentrechtliche Regelungen aus vier Gründen gerechtfertigt:

(1) Durch das "Naturgesetz", wonach Erfindungen das unveräußerliche Eigentum des Erfinders seien.
(2) Der Erfinder erbringe einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag und sollte dafür belohnt werden.
(3) Durch einen Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem Erfinder, der ihm die Anerkennung eines zeitlich befristeten Monopols auf die Erfindung sichere.
(4) Die Rechtssicherheit würde die Kreativität innerhalb der Gesellschaft steigern und die wirtschaftliche Entwicklung fördern.

Es ist kein Zufall, daß die Pariser Konferenz über die Internationalisierung patentrechtlicher Regelungen 1883, an der europäische und nordamerikanische Patentanwälte teilnahmen, nur kurz vor der "Berliner Kongokonferenz" 1884/85 stattfand. Die Neuaufteilung der Welt unter den europäischen Staaten konnte gerade noch einen Weltkrieg hinauszögern. In deren Kolonien wurde bereits eine Vielzahl tropischer Pflanzen für den europäischen Markt erzeugt. Die Plantagenwirtschaft erlangte immer größere wirtschaftliche Bedeutung. Dies veranlaßte Plantagenbesitzer nach rechtlicher Absicherung "ihrer" Produkte zu verlangen (JUMA 1989: 149ff).

Während sich für die Pflanzenzüchtung in Europa das Sortenschutzregime etablierte, stellte der US-Kongreß die Züchtung neuer Sorten schon 1930 unter Patentschutz. US-amerikanische Pflanzenzüchter erzeugten den hierfür erforderlichen politischen Druck. Luther Burbank, ein Züchter, der an die 800 Pflanzensorten hervorgebracht hatte, war einer der Wortführer dieses Strebens:

"Ein Mann kann eine Mausefalle oder das Copyright eines zotigen Liedes patentieren, aber wenn er der Welt eine neue Frucht gibt, die die jährliche Ernte auf Erden millionenfach steigert, kann er sich glücklich schätzen, dadurch entgolten zu werden, indem sein Name mit diesem Ergebnis in Beziehung gebracht wird. Obwohl die experimentelle Pflanzenzucht noch in den Kinderschuhen steckt und noch soviel unabschätzbare, wichtige Entwicklungsarbeit auf
diesem Gebiet vor uns liegt, würde ich zögern, einem jungen Mann zu raten, [...] sein Leben der Pflanzenzucht zu verschreiben, solange [der Kongreß] nichts unternimmt, seine unveräußerlichen Rechte auf einen Teil des Profites für seine Großtat zu schützen." (zitiert nach JUMA 1989: 159).

Luther Burbank verstarb 1926, doch sein Geist lebte weiter; und 1930 verabschiedete der Congress den "Plant Protection Act (PPA)", der den von Burbank geforderten patentartigen Schutz für vegetativ vermehrte Pflanzen sicherte. Dies war allerdings längst nicht das erste Patent auf Leben in den USA: Bereits 1873 erhielt Louis Pasteur Patente auf reine Mikroorganismen-, insbesondere auf Hefekulturen.

Der eigentliche Durchbruch für moderne Patente auf Leben, Rechte auf geistiges Eigentum über Leben, erfolgte schließlich im "Diamond v. Chakrabarty"-Fall 1980 durch die Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofs. Bereits 1971 war es dem Angestellten bei General Electric, Ananda Mohan Chakrabarty, gelungen, Plasmide aus drei verschiedenen Bakterien in ein viertes Pseudomonas-Bakterium zu transferieren. Diese genetisch manipulierten Bakterien sollten besonders effizient Öl abbauen können. Über seine "Erfindung" urteilte Chakrabarty: "Ich mischte einfach nur Gene und veränderte Bakterien, die bereits existierten.": Die Patentanmeldung wurde zunächst zurück gewiesen. General Electrics klagte jedoch durch alle Instanzen und hatte schließlich neun Jahre später in den USA eine Grundsatzentscheidung über Patentrechte auf Leben durchgesetzt (JUMA 1989: 162; SHIVA 1993). Nach dieser Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofes kann Leben patentiert werden, wenn

? es technisch gegenüber dem Naturzustand verändert wurde;
? es technisch in Massen hergestellt
? und wenn es technisch eingesetzt wird und damit toter Materie ähnlicher ist als Lebewesen.

Zwischen 1980 und 1984 wurden auf die meisten gentechnischen Verfahren Patente an die Stanford Universität und die Universität von San Francisco erteilt. So halten bis 1997 diese beiden Universitäten Monopolrechte auf gentechnische Verfahren, was ihnen Gebühren von etwa 100 Millionen US-$ einbringen dürfte (JUMA 1989: 163).

Doch auch diese "Einschränkungen" durch den Obersten Gerichtshof wurden sehr schnell gelockert: 1981 wurde in den USA das erste Patent auf eine gentechnisch manipulierte Pflanze erteilt. Am 12. April 1988 erhielt Prof. Philip Leder von der Harvard Universität unter der Patentierungsnummer 4.736.866 das erste Patent auf ein gentechnisch manipuliertes Säugetier, die sogenannte Krebsmaus der Firma Dupont. Diese "Krebsmaus" enthält eine Reihe von Fremdgenen, einschließlich solche von Hühnern und Menschen! Das Patent bezieht sich nicht etwa nur auf mit einem bestimmten Verfahren genmanipulierte "Mäuse", sondern auf sämtliche wie auch immer genmanipulierte Säugetiere, deren Gene eingefügt wurden, die Krebs verursachen (SHIVA 1993). Für Europa zeigt sich, daß US-Patente mit einer Verzögerung von etwa zwei bis drei Jahren auch vom europäischen Patentamt zugelassen werden: Im Frühjahr 1998 hatte das Europäische Parlament der neuen EU-Patenrichtlinie zugestimmt und sich nicht am Widerspruch zur Europäischen Patentübereinkunft gestört, die die Patentierbarkeit von Lebewesen ausschließt. Allerdings stößt diese Richtlinie auch innerhalb der EU-Regierungen auf zunehmenden Widerstand: Die niederländische Regierung bereitet eine Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen diese Richtlinie vor.

Kürzlich erhielt die US-Firma Rice-Tec ein US-Patent auf südasiatischen Basmati-Reis, einer in Indien und Pakistan entwickelten und angebauten Sorte. Dieses Patent hat große Bestürzung vor allem in Thailand ausgelöst. Seit über einhundert Jahren haben thailändische Bäuerinnen und Bauern im Nordosten des Landes eine Qualitätsreissorte entwickelt, die als Jasmine oder Khao Dawk Mali bezeichnet wird. Mittlerweile sind über 200 Linien dieser Sorte dort entwickelt worden, die den jeweiligen Standortbedingungen der Region gut angepaßt sind. Etwa fünf Millionen Bäuerinnen und Bauern des thailändischen Nordostens erzielen ihren Lebensunterhalt durch den Anbau dieses Reises. Es ist mehrfach versucht worden, diesen Reis auch anderen Ortes anzubauen, doch die hohe Qualität wurde nicht erreicht. Als eine Antwort auf die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise ist die thailändische Regierung bemüht, den Exportanbau von Jasmine-Reis zu erhöhen.

Nun wird befürchtet, daß dieselbe Firma, die ausschließliche Eigentumsrechte beansprucht und große Gewinne aus der indisch-pakistanischen Reiskultur scheffelt, ohne dafür etwas zu geben, auch Jasmine-Reis als Eigentum beanspruchen wird. Schon jetzt vermarktet RiceTec eine Sorte, die als "Jasmati" bezeichnet wird. In der Tat hat sie weder etwas mit indisch-pakistanischem Basmatireis noch mit thailändischem Jasmine-Reis zu tun. Sollte es der Firma gelingen, ein Qualität bestimmendes Gen ausfindig zu machen, könnte auch ein Patent auf Jasmine-Reis erteilt werden. Für die Bäuerinnen und Bauern Thailands hieße dies, daß sie ihr Produkt nicht mehr exportieren könnten: RiceTec hätte damit einen Monopolanspruch über eine Sorte, die es gar nicht gezüchtet, sondern gestohlen und lediglich mittels Gentechnik und Patentrecht als Eigentum für sich beanspruchen kann.

In Thailand wehren sich die Menschen gegen diese Piraterie und haben sich in einem Netzwerk der Armen zusammengeschlossen. "Wir sind absolut gegen Patente auf Leben", sagt Bamrung Kayotha, der Vorsitzende des Netzwerkes. "Züchter dürfen keine Monopolrechte auf Saatgut erlangen. Zunächst müssen die Rechte der Bäuerinnen und Bauern verwirklicht werden. Wir sind die eigentlichen Züchter". (zitert nach LIANCHAMROON & PUNATAMPON 1998).

RAFI hat kürzlich eine "Liste der 20 widerwärtigsten Patente" erstellt (Tab. 2). Nur weil zwei Patente neueren Datums sind, kommen sie in dieser Liste noch nicht vor:

? Im März wurde in den USA dem US-Landwirtschaftsministerium und der Firma Pine Land Company das Patent Nr. 5.723.765 erteilt. Es handelt sich hierbei um ein gentechnisches Verfahren, das RAFI als "terminator"-Technik ("Beendigungstechnik") bezeichnet hat. Ein Zusammenwirken dreier Fremdgene, von denen ein "Killergen" den pflanzlichen Embryo abtötet und zwei weitere Gene das "Killergen an-" oder "abschalten" können. Für die Pflanze bedeutet dies, daß sie zwar einmal Frucht hervorbringt, solange das "Killergen abgeschaltet" ist, aber keine Nachkommen zeugen kann, sobald das "Killergen angeschaltet" wird. Damit ist der Pflanze ihre Fähigkeit zur Vermehrung genommen; Bäuerinnen und Bauern, die dieses Saatgut verwenden, ihre Fähigkeit eigenes Saatgut nachzuziehen (KING 1998). Anzumerken bleibt, daß Monsanto Pine Land Campany vor kurzem für 1,76 Milliarden US-$ übernommen hat (BILLIG 1998). Monsanto hat kürzlich in britischen Zeitungen eine aufwendige Anzeigenkampagne unter dem Titel geschaltet: "Wir sind besorgt über hungernde Generationen, die wir nicht ernähren können: Nahrungsmittel-Biotechnologie ist die Lösung". Vor diesem Hintergrund empören sich afrikanische FAO-Delegierte bei einem kürzlichen Treffen und stellen fest: "...Das einzige Ziel dieser Technik ist, die Bauern zu zwingen jedes Jahr wieder Saatgut von Monsanto einzukaufen und eine Jahrhunderte alte Praxis lokaler Saatgutzucht zu zerstören, die die Grundlage für die Nahrungssicherheit in unseren Ländern darstellt" (Third World Resurgence No. 97, p. 22 1998).

? Nicht lange ließ Zeneca BioSciences auf sich warten: Weniger als ein halbes Jahr nach der "Terminator-Patenterteilung" ist der fünftgrößte Saatgutkonzern der Welt mit Hauptsitz in Großbritannien dabei seine eigene "Monstertechnik", wie Konkurrent Monsanto dies nennt, in 58 Ländern als Patent unter der Ziffer WO 94/03619 anzumelden. Zenecas "verminator"- Technik (Vernichtertechnik) beruht auf einem "Killergen", das aus dem Fettgewebe von Ratten in die Pflanze transferiert wird und ihr Gedeihen unterbindet. Nur durch die Zugabe bestimmter Chemikalien, die natürlich bei Zeneca gekauft werden können, kann das "Killergen abgeschaltet" werden.

Damit hat Zeneca einen entscheidenden Vorsprung seines Konkurrenten Monsanto wieder wettgemacht (RAFI 1998). Ob allerdings "terminator" oder "verminator" das Ergebnis ist das gleiche: Pflanzen werden an ihrer Fortpflanzung gehindert, so daß Bäuerinnen und Bauern ihrer eigenen Saatguterzeugung beraubt werden. Die Hybridsorten der "Grünen Revolution" konnten Bäuerinnen und Bauern selber vermehren - allerdings unter starken Ertragseinbußen; das "Terminator/Verminator"-Saatgut der "Bio-Revolution" muß nachgekauft werden: Gentechnik als Mittel zu Durchsetzung von Ausschließlichkeitsansprüchen. Die eigene bäuerliche Saatgutvermehrung war aber bisher und ist für die meisten Länder des Südens die entscheidende Voraussetzung für Nahrungssicherheit. Hungersnöte hat es vor allem erst dann und dort gegeben, wo die lokalen Agrarkulturen zerstört worden sind. Zwar "argumentieren" Monsanto, Zeneca & Co. mit Ernteverlusten durch Frühkeimung noch am Halm, doch waren und sind derartige Ernteverluste vernachlässigbar gering gegenüber dem Verlust an Nahrungssicherheit durch die Zersetzung lokaler Agrarkulturen. Wer Pflanzen ihrer natürlichen Fortpflanzungsfähigkeit beraubt, kann schlecht ein Interesse daran haben, die Welt vor hungernden Generationen zu bewahren - darüber täuschen auch ganzseitige Anzeigenkampgnen nicht hinweg. In den Ländern des Südens hat sich der Widerstand längst formiert. Gleichzeitig verdeutlicht der Patentierungs-Wettlauf zwischen den beiden Giganten im Ernährungsgeschäft auch noch den Regulierungsbedarf im Bereich des "freien Wettbewerbs". Der freie kapitalistische Lauf dieses Wettbewerbs führt offenbar dazu, daß immer widerwärtigere Techniken entwickelt und durchgesetzt werden sollen.


Literatur:

BILLIG, S. (1998): Verminator trifft auf Terminator; GID No. 129 p. 15-16, Berlin
JUMA, C. (1989): The Gene Hunters: Biotechnology and the Scramble for Seeds; London
LIANCHAMROON, W. & P. PANATAMPON (1998): Next... a US Patent on Thai Jasmine Rice?; Third World Resurgence No. 94 pp. 2-4, Penang
KING, D. (1998): Terminator Saatgut; GID 127 pp. 19 - 21, Berlin (dtsch. Fassung)
MOONEY, P. (1998): Private Parts: Privatisation an Life Industry; in: MOONEY, P.: The Patrts of Life - Agricultural Biodiversity, Indigenous Knowledge, and the Role of the Third System, pp. 134 - 163; Dev. Dialog, Special Issue, Dag Hammarskjöld Foundation/Uppsala
RAFI (1998): ...And now 'Verminator'!; Third World Resurgence No. 98 p.23, Penang
SHIVA, V. (1993): Patenting life forms - Why ecologists should worry about the Dunkel Draft; Third World Resurgence No. 38 p.4, Penang