Folter
Kleenex-Kompromiß?
Amnestie und Wahrheit in Südafrika
Das neue Südafrika hat einen umstrittenen Mittelweg in der Vergangenheitspolitik eingeschlagen: Weder gibt es eine rein strafrechtliche Verfolgung von politischen Straftaten noch eine Blankoamnestie wie in Südamerika. Die alten und neuen Machthaber am Kap haben einen Kompromiß ausgehandelt, der Amnestie und Wahrheit in eigentümlicher Weise miteinander verknüpft.
Seit Mitte April 1996 reist eine 17köpfige Wahrheitskommission unter Vorsitz von Bischof Desmond Tutu durch ganz Südafrika, um die Vergangenheit aufzuarbeiten. Hunderte Geschichten von Mord, Folter, Verfolgung und Leid im Apartheidsstaat mußten sich die Kommissionsmitglieder seither anhören, »kleine« und »große«, alltägliche und außergewöhnliche Verfolgungen. Südafrika hat mit seinem Weg der Vergangenheitsaufarbeitung ein weltweit neues und ehrgeiziges Modell entwickelt, dessen Erfolg ungewiß ist. Durch Aufklärung, so die zugrundeliegende idealistische Idee, soll zu Wahrheit und gesellschaftlicher Versöhnung gefunden werden. Wer vor der Wahrheitskommission politisch motivierte Verbrechen gesteht, soll Straffreiheit zugestanden bekommen.
Die Verknüpfung von Amnestie und Wahrheit und die Entstehungsgeschichte der Wahrheitskommission sind untrennbar mit den Verhandlungen zwischen dem ANC und der letzten Regierung des Apartheidsstaates über die Verfassung eines neuen demokratischen Südafrika verbunden. Die Frage der Behandlung alter Vergehen war eines der umstrittensten Themen der Mehrparteien-Gespräche seit 1993, und es zeigte sich immer wieder, daß die NP auf eine umfassende Amnestieregelung drängte. Heraus kam eine im Promotion of National Unity and Reconciliation Act vom Mai 1995 verabschiedete Kompromißlösung. Im Vergleich mit den knappen Schlußpunktgesetzen ähnlicher Gremien in Lateinamerika ist das »Gesetz zur Förderung der nationalen Einheit und Versöhnung« lang und kompliziert.
Die »Kommission für Wahrheit und Versöhnung« hat drei Funktionen: eine Bestandsaufnahme der vergangenen Verbrechen, die Empfehlung von Wiedergutmachungsleistungen an die Opfer und die Gewährung von Straffreiheit bei politisch motivierten Taten und bei Ablegung eines vollen Geständnisses. Entsprechend sind die Verantwortungsbereiche auf drei Komitees verteilt:
Das »Komitee für Menschenrechtsverletzungen« soll einen Bericht zu »groben Menschenrechtsverletzungen« während der 30 Jahre vor dem Übergang zu einer demokratischen Regierung in Südafrika erstellen. Erfaßt werden sollen Handlungen wie »a) die Tötung, Entführung, Folter oder schwere Mißhandlung einer Person; oder b) jeder Versuch, Komplott, Anstiftung, Aufwiegelung, Befehl oder Veranlassung, eine in Paragraph a) erwähnte Tat zu begehen, die aus den Konflikten der Vergangenheit hervorgegangen ist und in der Zeitspanne vom 1. März 1960 bis zum Stichtag (5.12.1993) in oder außerhalb der Republik begangen wurde und deren Ausübung von einer Person empfohlen, geplant, gelenkt, befohlen oder beauftragt wurde, die aus politischen Motiven handelte«.
Beim »Komitee zur Wiedergutmachung und Versöhnung« können Opfer von groben Menschenrechtsverletzungen Entschädigungsleistungen beantragen. Die Verfasser des Gesetzes waren sorgsam darauf bedacht, die Gewährung von Wiedergutmachungsleistungen nicht zu einer endlosen Verpflichtung werden zu lassen. Der Wortlaut des Gesetzes zielt darauf ab, dem Staatspräsidenten und dem Parlament Zeit einzuräumen, um die auszuzahlenden Beträge erst nach Feststellung der angemeldeten Ansprüche festzusetzen.
Das »Amnestiekomitee« besteht aus fünf Mitgliedern ? drei Richtern, darunter der Vorsitzende -, die selbst keine Mitglieder der Wahrheitskommission sind. Die anderen beiden sind Kommissionsmitglieder, einer von ihnen steht den Sicherheitskräften nahe. Alle Amnestieanträge mußten bis zum 15. Dezember 1996 eingereicht werden. Das Komitee gewährt Amnestie »bei jeder Tat, Unterlassung oder jedem Vergehen«, die im Zusammenhang mit politischen Zielsetzungen stehen und zwischen März 1960 und Dezember 1993 begangen wurden.
Wann ist eine Tat politisch?
Um als »politisch« zu gelten, muß die Tat von einem Mitglied oder Anhänger einer »öffentlich bekannten politischen Organisation oder Befreiungsbewegung« oder von einem Staatsangestellten begangen worden sein; entweder »in Unterstützung eines politischen Kampfes« (Taten vom oder gegen den Staat und von politischen Organisationen oder Befreiungsbewegungen gegeneinander) oder »mit dem Ziel, den besagten Kampf abzuwehren oder ihm anders zu widerstehen«. Außerdem muß die Tat »im Rahmen seiner oder ihrer Pflichten« und »seiner oder ihrer ausdrücklichen oder zugrundeliegenden Autorität« begangen worden sein. Als nicht-politisch gilt jede Tat, die aus persönlicher Gewinnsucht oder böser Absicht verübt wurde. Wenn die Kriterien erfüllt sind und der Antragssteller alle relevanten Fakten offengelegt hat, erlischt die strafrechtliche und zivile Haftung für die gestandene Tat. Das Komitee muß dann den vollen Namen der amnestierten Person sowie »hinreichend Informationen« zur Identifizierung der entsprechenden Tat veröffentlichen. Die Anhörungen des Komitees erfolgen öffentlich, aber die Amnestieanträge und jede beigefügte Dokumentation bleiben bis auf die Schlußveröffentlichungen des Komitees vertraulich. Dem Komitee vorgelegte Beweise sind in laufenden oder späteren Strafverfahren gegen den Antragssteller nicht zulässig, umgekehrt darf aus dem Amnestieantrag auch kein Schluß für Rechtsverfahren gezogen werden.
Die Wahrheitskommission steht vor allem wegen ihres Amnestieangebots in der Kritik. Sie wird von zwei Seiten geäußert: von jenen, die sagen, die Gesetzgebung erlaube es dem Schuldigen, sich einer gerechten Strafe zu entziehen, und von jenen, die behaupten, Unschuldige würden bestraft.
Auf der einen Seite drohen rechte Weiße, vor allem Angehörige oder ehemalige Mitglieder der Sicherheitskräfte, die Gesetzgebung sei äußerst spaltend und werfe den Prozeß der Versöhnung nur zurück. Südafrika sei in einen Krieg verwickelt und ihre Sache ebenso ehrenhaft gewesen wie die der Befreiungsbewegungen. Sie erklären, daß ANC-Mitglieder während der Mehrparteiengespräche unter Kriterien aus dem Gefängnis entlassen wurden, die nachsichtiger gewesen seien als jene, die nun von der Wahrheitskommission angewandt werden. Und da die Mehrheit der Sicherheitsbeamten unter dem gegenwärtigen Gesetz keine Amnestie beantragt hat, fühlen sie sich unfair ausgesondert.
Auf der anderen Seite stehen die Opfer des alten Regimes. Für sie steht jegliche Form von Amnestie einer vollen Gerechtigkeit im Weg. Nach ihrer Meinung verletzen die Amnestiebestimmungen und insbesondere das Erlöschen von straf- wie zivilrechtlicher Haftung das Verfassungsrecht, Konfliktfälle vor ein ordentliches Gericht zu bringen.
Die Hunde, nicht ihre Herren
Vielleicht noch grundlegender ist der Vorwurf, die Arbeit der Wahrheitskommission sei im Grunde irrelevant, weil sie der zentralen Fragestellung aus dem Wege gehe: der Umsetzung der Apartheid. Nicht die Architekten und Repräsentanten eines Systems, das als solches bereits verbrecherisch war, würden zur Rechenschaft gezogen, sondern diejenigen, die es tagtäglich verwirklicht hätten. Die Verantwortlichen für den Entwurf und die Ausübung einer Politik der systematischen rassistischen Diskriminierung, die u.a. zur Niederwalzung ganzer Gemeinden und zur Zwangsumsiedlung Hunderttausender von Menschen führte, werden von dem Gesetz nicht belangt. Der Grund dafür ist offensichtlich: Hätte es je einen Versuch gegeben, Rechenschaft für Apartheid als solche, im Gegensatz zu den normalen Verbrechen, zu denen sie führte, zu bemessen, dann wäre der ganze Wandel in Südafrika nicht möglich gewesen, denn kein Mitglied der NP-Regierung hätte unter solchen Bedingungen verhandelt. Politische Realitäten, ganz abgesehen von den Schwierigkeiten, persönliche Verantwortlichkeit für Apartheid als solche festzusetzen, haben diese Verhandlungen bestimmt.
Es läßt sich resümieren, daß die Anhörungen in der Tat eine eigene Kraft entfaltet haben, die eine kathartische Wirkung für die schwarze Bevölkerungsmehrheit zeigt. Wer aber gehofft hatte, daß durch die spezielle Amnestieregelung ? wer gesteht, erhält Straffreiheit ? die Täter zu Tausenden hervortreten und sich zu ihren Taten bekennen würden, sieht sich bislang getäuscht. Rechtsextreme weiße Politiker haben die Kommission deshalb leider nicht ganz zu Unrecht als »Kleenex-Kommission« verhöhnt ? nach dem Motto: geweint wird ausgiebig, mehr aber auch nicht.
Dieser Text basiert auf den Artikeln von Bronwen Manby und Kordula Doerfler aus afrika süd 5?96 und wurde von der iz3w-Redaktion zusammengestellt und ergänzt. Wir danken afrika süd für die freundliche Genehmigung zum Nachdruck. |