Volltext

(Artikel * 1997) Salmela,Raili
Wider die Rätelosigkeit Perspektiven internationaler Zusammenarbeit von Gewerkschaften
in Blätter des iz3w Nr. 220 * Seite 12-13
Themen: Neoliberalismus; Globalisierung; Sozialpolitik; Gewerkschaft; Welthandel; Hintergrundbericht; Arbeitsbedingungen Arbeitsrecht * Dok-Nr: 63634
Gewerkschaften


Wider die Rätelosigkeit



Perspektiven internationaler

Zusammenarbeit

von Gewerkschaften

von Raili Salmela

Löst sich die Idee internationaler Solidarität in der weltweit zunehmenden Konkurrenz auf? Oder können Forderungen wie die nach Sozialklauseln im Welthandel Grundstein für die internationale Kooperation von Gewerkschaften sein? In der letzen Ausgabe (iz3w Nr. 219) kritisierte Michael Windfuhr die Forderung nach Sozialklauseln, da sie den Industriestaaten lediglich als Marketingstrategie der im WTO-Rahmen forcierten Liberalisierung dienen könnten. In den folgenden Beiträgen betonen Raili Salmela und Herbert Rehm dagegen aus gewerkschaftlicher Perspektive den Solidaritätsgedanken und suchen nach Wegen für die internationale Zusammenarbeit unter Globalisierungsbedingungen. die redaktion

Es war Karl Marx, der die Bedeutung des gemeinsamen Kampfes der Lohnabhängigen über die Staatsgrenzen hinaus erkannte: »Proletarier aller Länder, vereinigt euch«. Die organisierte Arbeiterbewegung setzte sich aber nicht die Weltrevolution als Ziel. Zwar erkannte sie, daß alle abhängig Beschäftigten weltweit nur ihre Ware Arbeitskraft verkaufen können, aber sie wollte und will ihre Ziele vorzugsweise mit den Mitteln der parlamentarischen Demokratie erreichen. An die Stelle der Vereinigung des internationalen Proletariats tritt die internationale Solidarität und Zusammenarbeit. Der Solidaritätsgedanke prägt auf nationaler wie internationaler Ebene die Kooperation der Gewerkschaften.
Die internationale gewerkschaftliche Zusammenarbeit wurde weitgehend an die internationalen Gewerkschaftsorganisationen delegiert. Diese sind der in Brüssel angesiedelte ?Internationale Bund Freier Gewerkschaften? (IBFG) sowie die internationalen Berufssekretariate.1 Der IBFG setzt sich aus den nationalen Gewerkschaftsdachverbänden wie dem DGB zusammen und ist quasi deren Weltparlament. Seine Aufgabe ist vor allem die Vertretung von ArbeiterInneninteressen bei zwischenstaatlichen Organisationen in Bezug auf globale Fragen wie Welthandelsbeziehungen, Sozialpolitik oder Menschenrechte. Ein wichtiges Aufgabenfeld des IBFG ist die Beobachtung und der Schutz von Gewerkschaftsrechten. Schließlich wurden 1995 in fast 100 Ländern die dort bestehenden Gewerkschaftsrechte verletzt. In den vierzehn internationalen Berufssekretariaten sind einzelne Branchengewerkschaften organisiert. So gibt es Berufssekretariate von Metall- und LandarbeiterInnen, Beschäftigten im öffentlichen Dienst oder im Holz- und Baugewerbe.2
Trotz gradueller Unterschiede sind die Ziele der Gewerkschaften weltweit die gleichen. Ihre primäre Aufgabe ist die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten. Wenn jedoch ? national wie international ? zu wenig Arbeitsplätze vorhanden sind, entsteht eine Konkurrenzsituation unter den ArbeiterInnen. So treten auch die Beschäftigten eines transnationalen Konzerns in Konkurrenz zueinander, wenn z.B. Bosch Aufträge aus den Betrieben in der Bundesrepublik nach Brasilien verlegt, weil dort billiger produziert wird. Den Belegschaften an verschiedenen Standorten werden jeweils Zugeständnisse mit der Drohung abverlangt, die Produktion ins Ausland zu verlagern, was den Konzernen in immer kürzerer Zeit möglich ist.
Angesichts dieser Unternehmensstrategien versuchen die Gewerkschaften, die konzerninterne internationale Zusammenarbeit zu intensivieren. Allerdings ist man noch weit davon entfernt, bei den transnationalen Unternehmen Weltkonzernräte einzurichten. Im Gegensatz zu den Unternehmen müssen die BelegschaftsvertreterInnen an verschiedenen Standorten zunächst mühsam Informationen über den Gesamtkonzern, Löhne und Arbeitsbedingungen sammeln, austauschen und übersetzen, bevor sie gemeinsame Strategien entwickeln können. Es müssen nicht nur Sprachprobleme, sondern eventuell auch unterschiedliche ideologische, politische und kulturelle Sichtweisen überwunden und die im jeweiligen Land geltenden Gesetze berücksichtigt werden. Ansätze zu einer weltweiten konzerninternen Zusammenarbeit gibt es lediglich bei einigen großen transnationalen Automobilproduzenten und bei IBM.

Nähen für Deutschland
Vielleicht könnte sich die transnationale Zusammenarbeit an der Kooperation der Gewerkschaften auf europäischer Ebene orientieren. Eine koordinierte europäische Tarifpolitik wird z.B. mit der europäischen Währungsunion notwendig. Gelingt dies nicht, wird es in der EU insbesondere zwischen den unterschiedlich entwickelten Regionen zu einer noch schärferen Konkurrenz kommen, als dies heute zwischen den Hoch- und Niedriglohnländern der Fall ist. Wegen der zunehmenden Bedeutung von Regionen in der EU haben die Gewerkschaften interregionale Gewerkschaftsräte gegründet, wo grenzüberschreitende Themen behandelt und regionenbezogene Strategien entwickelt werden. Einen interregionalen Gewerkschaftsrat bilden etwa die Gewerkschaften aus den vier »Motoren-Regionen« Baden-Württemberg, Katalonien, Lombardei und Rhone-Alpes. Auf der Konzernebene garantiert eine EU-Richtlinie, daß Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und Niederlassungen in mindestens zwei Mitgliedsstaaten Eurobetriebsräte einrichten müssen. Diese haben jedoch nur Informations- und Konsultationsrechte.
Als Ende der 60er Jahre Unternehmen in den Industrieländern begannen, in größerem Umfang die Produktion in sog. Billiglohnländer zu verlagern, sprach man von internationaler Arbeitsteilung. Heute werden die gleichen Argumente bei der Standortdiskussion verwendet: zu hohe Lohn- und Lohnnebenkosten, hohe Unternehmenssteuern und zu strenge Umweltauflagen. Obwohl z.B. die Beschäftigten der Textil- und Bekleidungsindustrie vor 20 Jahren schon zu den am schlechtesten bezahlten IndustriearbeiterInnen gehörten3 , haben vor allem Unternehmen aus diesen Branchen die Möglichkeiten der neuen Standorte ausgenutzt. Von den 1970 rd. 900.000 Arbeitsplätzen in der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie waren 1996 (einschließlich der neuen Bundesländer) noch 270.000 übrig. An ihrer Stelle nähen in fernen Ländern vorzugsweise junge, unverheiratete Frauen zu Niedrigstlöhnen in gewaltsam gewerkschaftsfrei gehaltenen Fabriken T-Shirts, Markenjeans und andere Bekleidungsstücke für den Weltmarkt. Gleichzeitig wurden Kleidungsstücke »Made in Germany« zu einer Rarität: Die Importquote beträgt je nach Produkt bis zu 100%. Mittlerweile existieren weltweit rd. 500 Exportzonen mit über 4 Mio. ArbeiterInnen.
Die betroffenen Gewerkschaften in der Bundesrepublik, vor allem die Gewerkschaft Textil und Bekleidung, versuchten schon vor über 20 Jahren Strategien gegen die Vernichtung der Arbeitsplätze durch solche Weltmarktkonkurrenz zu entwickeln. Mit dem Argument, daß Verletzungen von Menschen- und ArbeiterInnenrechten kein Wettbewerbsvorteil sein dürfen, forderten sie die Festlegung von Importquoten und sozialen Kriterien im damaligen Welttextilabkommen.
Die heute in Form der Debatte um Sozialklauseln im Welthandel breit diskutierte Forderung nach sozialen Mindestkriterien ist also nicht neu, hat aber aufgrund der veränderten Weltmarkt- und Handelsstrukturen zusätzliche Bedeutung bekommen. GegnerInnen von sozialen Mindeststandards kritisierten die Forderungen als nationalistisch und protektionistisch. Wenn Gewerkschaften aber die Universalität der Menschen- und Gewerkschaftsrechte und den Solidaritätsgedanken ernst nehmen, dann ist es ihre Pflicht, sich gegen die Einfuhr von Waren zu wehren, die unter Mißachtung dieser Rechte produziert werden. Nicht zuletzt werden durch Sozial- und Ökodumpingimporte nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch die hier geltenden Sozialstandards gefährdet.4
Die von Gewerkschaften wie vom IBFG geforderten Sozialstandards stellen grundlegende Menschen- und ArbeiterInnenrechte dar.
Ihre Aufnahme in multilaterale Handelsabkommen wie GATT/WTO würde die ProduzentInnen und betroffene Länder zwingen, menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die Globalisierung hat die einzelnen Staaten also keineswegs aus der Verantwortung entlassen, wie dies Michael Windfuhr suggeriert (s. iz3w Nr. 219). Internationale Organisationen wie die WTO müssen nicht naturgemäß »Instrumente der globalen Liberalisierung« sein. Sie sind, was die Regierungen und WirtschaftspolitikerInnen insbesondere der reichen Länder aus ihnen machen.
Die Macht der neoliberalen Ideologie ist die Schwäche der Gewerkschaften. Der weltumspannenden Unternehmenslogistik, Deregulierungen sozialstaatlicher Standards, zunehmender weltweiter Arbeitslosigkeit, der Fortentwicklung der Informations-, Telekommunikations- und Produktionstechnologien und der zunehmenden Armut auch in den reichen Industrieländern müssen die Gewerkschaften mit neuen und unkonventionellen Strategien begegnen, die vom Prinzip des sozialen Handelns und dem Solidaritätsgedanken geleitet sind. Die Forderung nach Sozialklauseln in Welthandelsbeziehungen ist ein Vorschlag für einen Teilbereich.

Anmerkungen:

1 Der aus den sozialistisch oder kommunistisch orientierten Gewerkschaften bestehende Weltgewerkschaftsbund hat nach dem Zusammenbruch der osteuropäischen sozialistischen Staaten seine Bedeutung verloren.

2 Auf der UN-Ebene ist die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) zuständig für Arbeitsbeziehungen. In der ILO, in der sowohl die Regierungen, die Arbeitgeber als auch die Arbeiterorganisationen vertreten sind, werden die Arbeitsbeziehungen durch Übereinkommen geregelt. Allerdings hat die ILO keine Sanktionsmöglichkeiten, wenn ein Mitgliedsland Übereinkommen verletzt.

3 1996 betrug der durchschnittliche Bruttostundenlohn der weiblichen Beschäftigten in der deutschen Bekleidungsindustrie 16,59 DM. In der baden-württembergischen Textilindustrie betrug der tarifliche Monatslohn in der Gruppe III, in der die meisten Arbeiterinnen eingruppiert sind, 2.558, DM brutto.

4 Wozu dies führt, zeigen die Löhne in der fast zur Bedeutungslosigkeit geschrumpften britischen Textil- und Bekleidungsindustrie, die inzwischen teilweise niedriger sind als in Südkorea.


Raili Salmela ist Gewerkschaftssekretärin im DGB-Bildungswerk Baden-Württemberg.