Integration
Für das Recht auf Rechte
Die Integrationspolitik ignoriert die Illegalisierten
Alle sind sich plötzlich einig: Auch Deutschland gehört aufgeschlossen. Seid freundlich dem nützlichen Fremden! Von einem Recht auf Migration in Zeiten immer ungerechterer Verteilung des Weltreichtums ist dabei nicht die Rede. Und von einer ziemlich großen Zahl derer, die längst hier sind, auch nicht. Sie leben weitgehend rechtlos in Deutschland.
von Albrecht Kieser
Der UNO-Weltarmutsbericht spricht von 1,2 Milliarden Menschen, die mit weniger als einem Dollar pro Tag auskommen müssen. Nur mit genügend Geld und Kraft ist es möglich, vor der Armut zu fliehen. Sehr wenige der weltweit Flüchtenden schaffen es bis nach Europa. Und aus denen, die es schaffen, will das künftige deutsche und europäische Einwanderungsregime sich noch die profitabelsten herauspicken. Der Integrationspolitik geht es um ökonomische Konkurrenzfähigkeit und demografische Verjüngung durch MigrantInnen und nicht um das Recht auf Migration. Mit diesem befasst sich die UNO-Erklärung »Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Arbeitsmigranten und ihrer Familien« von 1990. Hier sind das Recht zu emigrieren (Art. 8), der umfassende Schutz von ArbeitsmigrantInnen gegen staatliche oder private Übergriffe (Haft, Vertragsverletzungen, Verweigerung des Zugangs zum Rechtssystem; Art. 9ff) sowie alle grundlegenden Menschenrechte wie auch das Recht auf Arbeit und einen angemessenen Lebensstandard niedergelegt. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um legale oder illegale ArbeitsmigrantInnen handelt. Bislang hat kein europäischer Staat diese Konvention ratifiziert. Die rot-grüne Regierung begründet ihre Ablehnung folgendermaßen: »Die Position der Wanderarbeitnehmer in ungesetzlicher Situation (illegale Wanderarbeitnehmer) wird in dem Übereinkommen in einer Weise geschützt, die über das unbestrittene Erfordernis, ihnen grundlegende Menschenrechte nicht zu verweigern, weit hinausgeht, und die daher möglicherweise geeignet ist, den Anreiz, ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis im Ausland einer Beschäftigung nachzugehen, zu verstärken.«
Als Resultat der bestehenden Weltwirtschaftsordnung und jedes wie auch immer gestalteten Zuwanderungsgesetzes wird es aber in Deutschland weiterhin hunderttausende Illegalisierter geben. Die Schätzungen schwanken seit den 90er Jahren zwischen 500000 und 1,5 Millionen. Und mit ihnen ihre desaströse Lebenswirklichkeit. In der aktuellen Zuwanderungsdebatte muss es also vor allem darum gehen, Illegalisierte aus ihrem Dasein als rechtlose, subproletarische Kaste zu befreien. Es geht um das »Recht auf Recht«: Zugang zu Versicherungen, zum Gesundheits- und Bildungswesen und um Recht auf die für alle »Legalen« gültige Freiheit der Person.
»Illegales« Leben in Deutschland
Derzeit gibt es für »Illegale« keinerlei legale Möglichkeit, eine Wohnung zu mieten. Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht, muss sich das vom Vermieter oder Eigentümer der Wohnung auf einem amtlichen Dokument bestätigen lassen. Mit diesem Dokument muss sich der Mieter bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Legale Mietverhältnisse sind deshalb nur mit Hilfe von Menschen möglich, die selber einen legalen Status besitzen. Sie schließen einen Mietvertrag ? aus Solidarität, für eine Provision oder für sonstige Dienste ? und lassen »Illegale« in dieser Wohnung wohnen. Eine ähnlich sichere Wohnsituation bieten legale Untermietverhältnisse, bei denen ein Wohnungsmieter einen oder mehrere Räume oder die ganze Wohnung für »Illegale« zur Verfügung stellt. In beiden Fällen machen sich allerdings die Vermieter womöglich wegen »Beihilfe zu illegalem Aufenthalt« strafbar (§ 92 Ausländergesetz). Dennoch kommen viele »Illegale« in solchen legal angemieteten Wohnungen unter; meist bei Freunden oder Arbeitskollegen aus der eigenen Community oder bei Verwandten. Längerfristig können »Illegale« auch in Massenquartieren unterkommen, die z.B. von Arbeitgebern angemietet werden (Baufirmen). Diese ziehen Polizei-Razzien jedoch geradezu an. Auch in der »eigenen« Wohnung oder dem »eigenen« Zimmer sind »Illegale« der Willkür von Vermietern oder Untervermietern ausgesetzt und werden mit überhöhten Mietzahlungen ausgebeutet oder zu anderen Leistungen gezwungen (von unentgeltlicher Arbeit bis zu sexuellen Diensten). Verschwindend gering und vor Ort oft nur einem Kreis von Eingeweihten bekannt ist die Zahl der politischen oder karitativen/kirchlichen Gruppen, die verdeckt Wohnungen für »Illegale« bereitstellen.
Nur Ausländer, die über einen legalen Aufenthaltsstatus verfügen, dürfen in Deutschland legal arbeiten. Zudem ist eine zusätzliche Arbeitserlaubnis nötig. Diese doppelte Tür vor dem legalen Status zwingt »Illegale« grundsätzlich auf den illegalen Arbeitsmarkt. Der »illegale« Arbeitsmarkt ist in den Bereichen Bauwirtschaft, Gastronomie- und Reinigungsgewerbe sowie Prostitution am größten. Viele Betriebe in diesen Branchen könnten ohne die Arbeit »Illegaler«, an die niedrigere Löhne gezahlt und für die keine Sozialabgaben abgeführt werden, nicht existieren. Die zunehmende »illegale« Arbeit ist Teil der wachsenden Konkurrenz im Rahmen von Globalisierung und Deregulierung von Arbeitsbedingungen. »Illegal« Beschäftigte haben zwar theoretisch die Möglichkeit, den ihnen zustehenden Lohn einzuklagen. Da jedoch kein Abschiebeschutz für die Zeit eines Rechtsstreits besteht, wird dieses Recht selten in Anspruch genommen.
»Illegale« sind vom Zugang zum Gesundheitswesen ausgeschlossen. Dieser Zugang setzt die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse voraus, in die ArbeitnehmerInnen einzahlen oder in der Familienmitglieder eines/r beitragszahlenden Arbeitnehmers/-nehmerin mitversichert sind. Beides setzt legalen Aufenthalt und legale Arbeitsaufnahme voraus. Kostenlose Krankenversorgung gibt es nicht, es sei denn als solidarische Leistung von einzelnen Ärzten. Einen (»illegalen«) Hilfesuchenden in einer akuten Notlage zu behandeln, gebietet indes das Ärztegelöbnis und verschiedene Ärztekammern (z.B. Berlin und Niedersachsen) haben aufgerufen, eine Behandlung von Illegalisierten ? auch außerhalb akuter Notsituationen ? nicht zu verweigern. Dennoch kommt es vor, dass etwa Krankenhäuser noch während einer Behandlung von »Illegalen« die Polizei informieren und sie an die Abschiebebehörden ausliefern.
Albrecht Kieser arbeitet im Rheinischen JournalistInnenbüro in Köln. |