Menschenrechte
Frauenrechte in Südafrika
von Rita Schäfer
Ein Zusammenschluß südafrikanischer Frauenorganisationen, die Women?s National Coalition, wirkte bereits seit 1991 an der Formulierung der neuen Verfassung mit. Geschlechteregalität sollte in allen Punkten verankert werden. Dabei wertete die Women?s National Coalition die verfassungsrechtliche Ebene als Plattform zur Überwindung der Benachteiligung von Frauen und als Grundlage für einen substantiellen gesellschaftlichen Wandel. In ihrer Argumentation bauten sie auf Analysen zur Frauenunterdrückung durch das für Südafrika spezifische Zusammenwirken von Rasse, Klasse und Geschlecht auf. Während der Apartheidszeit betrafen Zwangsumsiedlungen, Probleme im Zugang zu Wohnraum und Land sowie die existentielle Unsicherheit durch Arbeitslosigkeit vor allem Frauen.
Heute, nachdem die neue Verfassung in Kraft getreten ist, besteht die zentrale rechts- und gesellschaftspolitische Herausforderung darin, die unterschiedlichen Bereiche in der Rechtspraxis zu verbinden. Die gender-gerechte Gestaltung des Reconstruction and Development Programms, z.B. im Hausbau oder im Landzugang, steht dabei ebenso auf der Tagesordnung wie Maßnahmen zur Armutsüberwindung und zur sozialen Sicherung, die Verbesserung des Bildungszugangs oder der Gesundheitsversorgung. Die Teilhabe an der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung sowie die Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit im neuen Südafrika beinhaltet zudem die Überwindung der Trennung von Privatheit und Öffentlichkeit. Mit der Forderung, die Würde und die persönliche bzw. körperliche Integrität von Frauen auch im familiären Bereich zu achten, gehen die Frauenorganisationen weit über die internationalen Menschenrechtskonzeptionen hinaus, die sich im wesentlichen auf den öffentlichen Raum und dortige politische Aktivitäten konzentrieren. Die Revision der Rechtskonzeptionen und ihre Erweiterung in den privaten Bereich konzentriert sich aufgrund aktueller Problemkonstellationen auf die Verfolgung von häuslicher Gewalt gegen Frauen und Kinder als Straftat. Hier gilt es in mehrfacher Hinsicht, das Erbe der Apartheidszeit zu überwinden: Während der Apartheidsära wurden geschlagene Frauen, die sich an die Polizei wandten, vielerorts weggeschickt, mit der Begründung, sie sollten ihre Privatangelegenheiten allein regeln. Nun machen Frauenorganisationen Gewalt gegen Frauen als gesellschaftspolitisches Problem sichtbar, indem sie verdeutlichen, daß diese Teil der innergesellschaftlichen Gewalt ist, die maßgeblich durch die Apartheid begründet ist. Somit zeigen sie Verbindungen von Frauenrechten und politisch geprägten Machtdifferenzen auf. Frauenrechtsorganisationen, wie Ilitha Labantu oder Nicro im Western Cape, beschränkten ihre Arbeit mit Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind, keineswegs nur auf individuelle Hilfe und Beratung, sondern führen auch ?Gender-Awareness?-Kurse mit Polizisten durch und sind in der rechtspolitischen Lobbyarbeit tätig. Die Überwindung der Gewalt gegen Frauen ist unabdingbare Voraussetzung für die Verwirklichung ihrer Rechte im Alltag, z.B. die Verbesserung ihres Zugangs zu Ressourcen, Arbeitsplätzen, Bildung, Wohnraum und zum Gesundheitswesen, sowie ihre Mitgestaltung rechtspolitischer Entscheidungen.
Rita Schäfer ist Ethnologin mit den Arbeitsschwerpunkten: Afrikanische Frauenorganisationen, gender & development. |