Rwanda
Das Grauen vor Gericht
Gibt es Chancen für ein friedliches Weiterleben in Rwanda?
Mitte des Jahres 2002 haben in Rwanda die Gacaca-Prozesse begonnen, eine Gerichtsbarkeit auf grass-root-level, die international auf gemischte Resonanz stößt. Ob nämlich »Gacacas« reale Möglichkeiten nationaler und familiärer Versöhnung nach dem Genozid bieten, ist ungewiss. In Rwanda gibt es aber derzeit keine Alternative.
von Lisa Ott
Über 100.000 Häftlinge, die als Beteiligte des Genozids von 1994 gelten, warten auf eine Verhandlung. Die meisten sind seit acht Jahren inhaftiert. Das Gerichtswesen in Rwanda, das seit 1994 mit Unterstützung multilateraler Organisationen wieder aufgebaut wird, könnte frühestens in 100 oder 200 Jahren alle Fälle verhandelt haben. Die Berechnungen variieren, die institutionalisierten Gerichte sind jedenfalls hoffnungslos überfordert.
Die Gefangenen sind allgegenwärtig: In ihrer rosa Kluft nicht zu übersehen, gehören sie zum Stadtbild in Kigali und Butare. Auf fast jedem der sprichwörtlichen »1000 Hügel Rwandas« und in fast jeder Gemeinde gibt es ein zu einem Gefängnis umfunktioniertes Gebäude. Ihr unausweichlicher Anblick erinnert die Menschen in Rwanda täglich an die Geschehnisse während des Genozids. Scharen schwer bepackter Angehöriger von Inhaftierten strömen jeden Dienstag und Freitag zu den Gefängnissen, um die Gefangenen mit Nahrung und Kleidung zu versorgen. Es ist eine einzigartige historische Situation, dass nach einem Genozid Opfer und Henker wieder gemeinsam auf sehr engem Raum leben müssen. Erschwerend ist der Umstand, dass fast jede/r RuanderIn als Opfer oder TäterIn am Genozid beteiligt war. Auch ist eine Unterscheidung in TäterInnen und Opfer häufig gar nicht möglich.
Nun soll mit Hilfe so genannter Gacacas diese auf Dauer untragbare Situation gebrochen werden. So weit die offizielle Argumentation, die auch von der UNO, von vielen Staaten, internationalen und multilateralen Institutionen, als auch von vielen NGOs befürwortet wird. In jedem Dorf wird ein Kreis aus anerkannten Mitgliedern der Gemeinden gestellt, dem auch Frauen angehören. Angelehnt sind die Gacacas an die traditionellen Dorfgerichte, in denen es weniger um individuelles Recht ging, wie es in westlichen Rechtsvorstellungen verankert ist, sondern um die Beilegung von Familienstreitigkeiten im Falle von Rechtsbrüchen, unter Beteiligung der gesamten Gemeinschaft.1 Nicht die Bestrafung des Individuums stand im Vordergrund, sondern die Aussöhnung von Familien, deren Beziehungen durch die Handlung eines oder mehrerer Familienmitglieder in Unordnung geraten waren. Nun lassen sich die Taten des Genozids nicht mit Familienstreitigkeiten und Eigentumsdelikten vergleichen. Doch auch die Gacaca-Gerichte haben Schlichtung zum Ziel: die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit der Opfer und TäterInnen beziehungsweise ihrer Familien, um ein Weiterleben zu ermöglichen.
Es gibt eine Reihe guter Argumente gegen die Gacaca-Gerichtsbarkeit: Sie stehe außerhalb internationaler Vereinbarungen hinsichtlich eines fairen Verfahrens, die »Richter« seien inadäquat ausgebildet und die Bevölkerung nicht genügend über den Hintergrund und über das Prozedere informiert. Alle Einwände sind richtig, und es ist gut, dass auf sie ? vor allem von Amnesty International2 ? hingewiesen wird und Verbesserungen gefordert werden. Die Rechtslage ist aus nationaler und internationaler Perspektive heikel ? prekär ist aber auch die Situation vor Ort. Allen Einwänden zum Trotz scheint die Gacaca-Gerichtsbarkeit die zum jetzigen Zeitpunkt einzige Lösung zu sein.
Sprechen statt Schweigen
Das alltägliche Leben in dem kleinen und dicht besiedelten Land ist von der Frage bestimmt, wie sich die Menschen mit dieser Situation und dem Leid in Zukunft arrangieren werden. Zudem bieten der heutige Lebensalltag und der kultur-historische Hintergrund Anlass, die Gacaca-Judikation als ein Mittel zu verstehen, das ein Leben ohne weitere Traumata und eine friedliche Koexistenz ermöglichen könnte.
Trotz des teilweise sehr nahen Nebeneinanders von Inhaftierten und der »restlichen« Bevölkerung herrscht nämlich Schweigen über das Erlebte. Überall fallen die verschlossenen Gesichter auf, wie verhüllt von einem Schleier aus Angst und Misstrauen, Trauma und Leid. Vor allem die Frauen schweigen: die vielen Genozidwitwen ebenso wie die Frauen, deren Ehemänner als »génocidaires« inhaftiert sind. Beide Gruppen von Frauen müssen ihre Kinder allein erziehen und sich und ihren Kindern das Überleben sichern.
Die Gespräche der Frauen handeln vom Wetter, von der Ernte, von den (überlebenden) Kindern. Hinter diesen Alltäglichkeiten verbirgt sich die weithin unausgesprochene und unbewältigte Vergangenheit. Dabei herrscht bei aller Verschwiegenheit ein großes Bedürfnis zu »sprechen«. Dies wurde im Verlauf eines Fotoprojekts deutlich, das 2002 im Rahmen einer Forschung für das Projekt AFSO (Appui aux Femmes Seules et aux Orphélins) durchgeführt wurde. Idee und Ziel des Fotoprojekts war zum einen, positive und negative Aspekte des Lebens von Genozidwitwen und von Frauen der Inhaftierten zu erfahren, ihren Alltag, ihre Mitgliedschaft in einer Frauengruppe und ihre Einstellung zum nationalen Prozess der Versöhnung kennenzulernen. Ferner sollte den Frauen ein Medium geboten werden, zu »sprechen«, Eindrücke und Ängste zu äußern und sich untereinander mitzuteilen. In der Arbeit mit durch Krieg und Gewalt traumatisierten Menschen ? u.a. im ehemaligen Jugoslawien ? hat sich gezeigt, dass es für viele dieser Menschen einfacher ist, sich unbeteiligten Fremden gegenüber zu äußern als den eigenen Landsleuten und NachbarInnen. Das Fotografieren und spätere Kommentieren der selbst gemachten Bilder bot den beteiligten Frauen eine andere Form des »Sprechens«.
Auf diese Weise konnte die weithin verschwiegene und belastende Vergangenheit zur Sprache kommen: Die Frauen zeigten Gräber ihrer ermordeten Familienmitglieder, einige hatten Fotos ihrer Kinder retten können und sprachen von ihnen als lebten sie noch. Viele Frauen fotografierten Dinge, vor denen sie sich fürchten, wie Hacken, Äxte, Macheten, Hunde. Andere machten Bilder von Maisfeldern und Bäumen und kommentierten, wie sie sich 1994 in Feldern und auf Bäumen vor den marodierenden Banden versteckten. Wieder andere fotografierten junge Männer und sagten, wäre ihr Sohn noch am Leben, wäre er jetzt so groß. Eine stark traumatisierte Frau fotografierte ihren verstorbenen Neffen im Sarg. Nun könnten alle sehen, dass er wirklich tot sei, sagte sie. Von ihren eigenen Kindern überlebte keines den Genozid, ihre Leichen wurden nie identifiziert.
Gegen das Misstrauen
Zum einen zeigte sich mit den Kommentaren der Fotos, wie groß das Bedürfnis ist, die Verschlossenheit zu brechen und zu »sprechen«. Die Möglichkeiten hingegen sind ob der Angst und des Misstrauens gering. Gacaca soll eine solche Möglichkeit bieten. Über erlebtes Grauen zu sprechen und die persönliche Wahrheit zu benennen, ist ein erster Schritt heraus aus dem schockartigen Zustand der Lähmung. Das für die Gacaca-Prozesse geforderte offene Sprechen über die Taten, seitens der ZeugInnen als auch der TäterInnen, kann ein Einstieg für die Versöhnung der Gesellschaft mit sich selbst werden. Im Gacaca-Gesetz ist verankert, dass TäterInnen, die sich zu ihren Taten bekennen und um Verzeihung bitten, je nach Schwere ihrer Schuld freigelassen und zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Die meisten Geständigen werden also früher oder später entlassen werden und nach Hause zurückkehren. Das heißt nicht, dass Überlebende (rescapés) denjenigen vergeben, die ihre Familienmitglieder getötet oder dabei geholfen haben. Aber es kann helfen, die Atmosphäre zu entspannen. Das wäre eine Voraussetzung für die zukünftigen familiären und nachbarschaftlichen Beziehungen auf den Hügeln.
Der 3. Report des PRI (Penal Reform International) zeigt, dass die meisten Menschen in Rwanda der Gacaca-Gerichtsbarkeit gegenüber, trotz vieler Vorbehalte, grundsätzlich positiv eingestellt sind. Wenn es gelingt, diese Gerichtsbarkeit nicht zu einer vom Staat aufoktroyierten Form werden zu lassen, mag sie tatsächlich, wie der Soziologe Jovin Ndayishimiye meint, »Die Rückkehr zum Leben«3 bedeuten. Trotz der Kritik an der Konzeption und Durchführung könnten sich so die Gacaca-Prozesse auch international durch die lokale Akzeptanz der Verfahren legitimieren.4
Anmerkungen:
1 Vgl. die Aussage eines Schmiedes in Klaas de Jonge, PRI research team on Gacaca. Report III: April-June 2002.
2 Amnesty International Press Release; AI Index: AFR 47/003/2002 (Public); News Service No. 103; 19 June 2002.
3 Ndayishimiye, Jovin, 2001. Gacaca: le Retour à la Vie. In: Grands Lacs Hebdo, No. 267; du 23 au 29 octobre 2001: 12-15, Kigali.
4 Vgl. Luhmann, Niklas, 1983. Legitimation durch Verfahren. Frankfurt a.M.
Lisa Ott ist Ethnologin und forschte in Rwanda über die Relevanz von Frauengruppen im Prozess nationaler Versöhnung. |