Afrika
Zu den Wurzeln des Rassismus
Afrikanische Staaten fordern Entschädigung für Kolonialismus und Sklaverei
Wenn Ende August in Südafrika die UN-Konferenz gegen Rassismus beginnt, werden afrikanische Staaten von den westlichen Staaten offiziell Entschuldigung und Entschädigung für die Folgen des Kolonialismus fordern. Die Aussichten für eine zustimmende Antwort sind schlecht. Immerhin kommt dadurch aber eine Diskussion in Gang, die die Ursachen für die ökonomische und politische Krise Afrikas nicht allein in den Ländern selbst sucht.
von Gerhard Klas
Mary Robinson, die Menschenrechtskommissarin der Vereinten Nationen (UN), blickt voller Hoffnung auf die geplante »Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz«. Die vom 31. August bis 7. September geplante Großveranstaltung im südafrikanischen Durban habe »das Potenial, eine der bedeutendsten Versammlungen zu Beginn dieses Jahrhunderts zu werden«.
Vor allem die Empfehlungen des afrikanischen Regionaltreffens in Dakar zur Vorbereitung der Weltkonferenz haben bereits Wirbel verursacht: Erst hatte der gastgebende Präsident Abdoulaye Wade in seiner Eröffnungsrede gemahnt, bei der »Untersuchung der Probleme Afrikas nicht nur die Geschichte« zu bemühen. Zwar ging es dann nicht nur, aber doch sehr zentral um historische Fragen. Schließlich forderten die mehreren hundert Teilnehmer aus allen afrikanischen Staaten, darunter 40 Regierungsdelegationen, Wissenschaftler, Vertreter der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) und von Nichtregierungsorganisationen, einstimmig Entschädigung für Kolonialisierung und Sklaverei. Damit liegt im Genfer Hauptsitz der UNO ein Resolutionsentwurf für die Weltkonferenz auf dem Tisch, der die historische Dimension von Rassismus und Ungleichheit zur Sprache bringt. Das Papier beziffert zwar keine genaue Summe, schlägt aber als konkreten Schritt einen Wiedergutmachungsfonds vor, der von Staaten und Firmen gefüllt werden soll, die direkt oder indirekt vom Rassismus profitiert haben. Sie verlangen auch eine formale Anerkennung der vergangenen Ungerechtigkeit und warnen ausdrücklich davor, dass diese Anerkennung »bedeutungslos« sei, wenn sie nicht mit einer »expliziten Entschuldigung der ehemaligen Kolonialmächte und ihren Nachfolgern für die Schändungen« einhergehe.
Die Forderungen der afrikanischen Staaten orientieren sich an der Entschädigung, die Deutschland für jüdische Opfer des Nazi-Regimes und für ehemalige Zwangsarbeiter zahlen soll. Darüber ist im Vorfeld der Konferenz ein heftiger Streit entbrannt, der nicht mit bloßer Rhetorik erklärt werden kann. Vor allem die USA, verschiedene europäische Staaten und Israel werfen den arabischen und afrikanischen Staaten vor, die Shoa, die Vernichtung der europäischen Juden, mit anderen Genoziden gleichzusetzen und damit indirekt den Staat Israel neuerlich infrage zu stellen. Bereits 1975 hatte die UN-Vollversammlung eine Resolution verabschiedet, die den Zionismus mit Rassismus in Verbindung bringt.
Keinen Cent Wiedergutmachung
Die Empörung der westlichen Staaten darüber wirkt aufgesetzt ? wird sie doch dazu benutzt, jegliche Ansprüche abzuwehren. Die westlichen Staaten sehen sich in keinerlei Verantwortung für den Kolonialismus und seine Folgen. Vor allem die USA und Großbritannien lehnen jedes Schuldeingeständnis ab, das Schadensersatzforderungen zur Folge haben könnte. Man wolle keinen Cent Wiedergutmachung für die Sklaverei zahlen, lediglich eine formale Entschuldigung sei möglich.
Die afrikanischen Delegationen berufen sich mit ihren Forderungen auf die allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Die Weltkonferenz sei eine »historische Gelegenheit«, die dort verkündeten Werte »zu stärken und wiederzubeleben«. Trotz Überwindung des südafrikanischen Apartheidsystems seien die auf den beiden vorhergehenden Konferenzen gegen Rassismus 1978 und 1983 formulierten grundlegenden Ziele nicht erreicht worden. Noch immer gebe es Millionen Opfer von unterschiedlichen und weiterentwickelten Formen des zeitgenössischen Rassismus. Der Resolutionsentwurf der Dakar-Delegierten umfasst auch die ethnischen Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen in Afrika, die etwa durch fehlende demokratische Strukturen verursacht seien. Doch die bedeutendsten Faktoren für die Verbreitung von Konflikten und Instabilität in Afrika seien externe Eingriffe: Ausbeutung der Rohstoffe, Waffenhandel, die ungünstigen internationalen Wirtschaftsbeziehungen und die Auslandsverschuldung. Die Menschenrechtskommissarin ist ebenfalls der Ansicht, dass sich »der Rassismus u.a. in den Handelsbedingungen und dem Austausch von Gütern und Dienstleistungen ausdrückt«.
Auch im historischen Rückblick erkennen die Konferenzteilnehmer den Zusammenhang zwischen wirtschaftlichen Interessen und Menschenrechtsverletzungen, welche die afrikanische Bevölkerung heute und gestern auf dem afrikanischen Kontinent und in der »Diaspora« erfahren habe. »Sklavenhandel, [..] Kolonialismus und Apartheid waren im Wesentlichen von wirtschaftlichen Motiven und der Konkurrenz zwischen den Kolonialmächten geleitet«, lautet die Anklage. Gleichzeitig stellten sie »eine der schwersten institutionalisierten Form der Menschenrechtsverletzungen dar«.
Zu ähnlichen Schlussfolgerungen sind auch Regionalkonferenzen in Lateinamerika und Asien gekommen. Nur in Europa sei man nicht »so klar und deutlich« gewesen, erklärt Teferra Shiawl-Kidanekal, eine UN-Sprecherin aus Genf, die mit der Vorbereitung der Konferenz beschäftigt ist.
Tragische Verschwendung
In Afrika hat die Kolonialisierung tiefe Spuren hinterlassen: Das beste Agrarland ist vielfach immer noch im Besitz der Europäer. Die Industrieentwicklung wurde mit einer rigiden Zollpolitik, manchmal auch mit offenen politischen und militärischen Eingriffen, verhindert, während Agrarprodukte von weißen Farmern und Rohstoffe für den Export gefördert wurden. Der »Zivilisationsprozess« hat den Handel und die Fähigkeiten der indigenen Landwirtschaft unterbunden und einen Großteil der Bevölkerung als eine Klasse von Analphabeten hinterlassen.
Der bisherige Umgang mit Resolutionen und Beschlüssen, die von UN-Weltkonferenzen verabschiedet wurden, hat vor allem eins deutlich gemacht: auch wenn die VertreterInnen der anwesenden Länder ihre Unterschrift leisteten, hieß das noch lange nicht, dass der Inhalt dieser Papiere auch umgesetzt wird. Die Beschlüsse sind weder bindend, noch gibt es irgendwelche Durchsetzungsmechanismen. Doch immerhin ist es den meisten Weltkonferenzen, z.B. der Frauenkonferenz in Peking oder der Umweltkonferenz in Rio, gelungen, internationale Aufmerksamkeit zu erregen.
Doch das Aktionsprogramm der afrikanischen Vorbereitungskonferenz fordert mehr als mediale Öffentlichkeit: Sollte nicht der »notwendige politische Wille vorhanden sein, Verantwortung für die historischen Ungerechtigkeiten, ihre zeitgenössischen Formen und Folgewirkungen zu übernehmen«, heißt es im Resolutionsentwurf aus Dakar, liefen die »Slogans und Massnahmen der Weltkonferenz« ins Leere und würden keine »tiefen Veränderungen« herbeiführen.
Deshalb fordern die afrikanischen Delegierten auch geeignete internationale Mechanismen der Rechtsprechung, die eine Umsetzung der Beschlüsse gewährleisten sollen. Laut Artikel 6 der internationalen »Konvention zur Eliminierung aller Formen der rassistischen Diskriminierung« gibt es ein Recht auf Entschädigung für Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Sich darauf berufend wollen die Afrikaner durchsetzen, dass allen Opfern, seien es Individuen oder Gesellschaften, angemessene Reparationen und die notwendige Rechtshilfe zur Verfügung stehen.
Die schwierigste Aufgabe der Weltkonferenz wird es sein, konkrete Zahlen und Modalitäten zur Entschädigung zu benennen. Führende Wirtschaftsblätter wie die Financial Times halten solche Forderungen grundsätzlich für »Fehl am Platze«. Sie würden die »Büchse der Pandora für Beschwerden aller Art öffnen«. Vielmehr sollten die Entwicklungsländer »ihren Teil des Geschäfts« erfüllen, denn in der Vergangenheit seien vor allem in Afrika Entwicklungsbemühungen »zu oft an wirtschaftlichem Missmanagement, institutionellen Fehlern und chronischer Korruption gescheitert«. Mit anderen Worten: »Reformschritte und Liberalisierung müssen beschleunigt werden«. Die Financial Times warnt vor einer »tragischen Verschwendung«, wenn die Konferenz in Durban »zu einer sterilen und erbitterten Streiterei über die Vergangenheit degenerieren« würde. »Wenn überhaupt sollten Reparationen nur an Individuen erfolgen [..], nicht aber an einem gesamten Staat, der nicht einmal existierte, als die Missetaten begangen wurden«.
Westliche Diplomaten versuchen ihre afrikanischen Kollegen davon zu überzeugen, besser einen generellen Strich unter die Vergangenheit zu ziehen und den Blick in die Zukunft zu richten. Doch es dürfte ihnen schwer fallen, die Empfehlungen aus Dakar von der Tagesordnung der Weltkonferenz zu entfernen. Sie werden von der Menschenrechtskommissarin Mary Robinson, die federführend an der Durchführung der Konfernz in Durban beteiligt ist, grundsätzlich unterstützt. Die Themen Entschädigung und Wiedergutmachung »werden in Durban eine signifikante Rolle spielen«, sagt auch Shiawl-Kidanekal, denn »Fakten sollen und können nicht einfach aus der Geschichte radiert werden.«
Gerhard Klas ist Redakteur der Sozialistischen Zeitung (SoZ). |