Volltext

(Artikel * 1999) Gruppe "Medizinische Flüchtlingshilfe Berlin"
Ilegale Sozialarbeit Eingeschränkte Versorgung für Flüchtlinge Flüchtlingspolitik - ilegale Sozialarbeit
in Blätter des iz3w Nr. 235 * Seite 13 - 13
Themen: Flüchtlingspolitik * Dok-Nr: 131115
Flüchtlingspolitik

Illegale Sozialarbeit
Eingeschänkte Versorgung für Flüchtlinge

von der Gruppe »Medizinische Flüchtlingshilfe Berlin«

Mit den Reformen des Ausländerrechts seit 1991 hat sich die Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge drastisch verschlechtert. Nur in akuten Fällen haben AsylbewerberInnen ein Recht auf Behandlung, Illegalisierte nicht einmal dann. Selbstorganisierte und halb-legale Anlaufstellen werden von den Behörden geduldet, um die schlimmsten Auswirkungen dieser Sparpolitik abzufedern ? und um Kosten zu sparen.

Tatsächlich existiert eine Mehrklassenmedizin, die MigrantInnen von einer umfassenden medizinischen Versorgung ausgrenzt und auch Obdachlose, Sozial- und ArbeitslosenhilfeempfängerInnen an den unteren Rand drängt. Für Flüchtlinge mit einem eingeschränkten Aufenthaltsstatus sind die Kürzungen seit Inkrafttreten des Asylbewerberleistungsgesetzes gesetzlich verankert: Keine Versorgung bei chronischen Erkrankungen, nur noch Akutbehandlung und somit der Ausschluß aus der Gesundheitsfürsorge. Bei der Verordnung von Medikamenten mag das Gesetz teilweise noch unterlaufen werden, aber immer wieder werden Operationen zur Linderung von chronischen Beschwerden durch die Behörden abgelehnt. Seitens der Standesorganisationen ist die Reaktion darauf sehr unterschiedlich. In Deutschland blieb ein breiter Protest gegen diese Unterversorgung aus. Ausnahmen waren der »Freiburger Appell«, in dem zur uneingeschränkten Behandlung von Asylsuchenden aufgerufen wurde, und ein weitergehender Beschluß der Ärztekammer Niedersachsen, in dem dazu aufgefordert wird, alle PatientInnen unabhängig von Ihrem Status zu behandeln. Im vergangenen Herbst verabschiedete der Weltärztebund eine Resolution, die dazu aufruft, Flüchtlinge zu versorgen, die durch das Netz garantierter Behandlung fallen. Sämtliche diagnostischen Handlungen und Maßnahmen, wie z.B. Handwurzelröntgen bei Minderjährigen zur Altersfeststellung1 oder die Verabreichung von Beruhigungsmitteln zur vereinfachten Durchführung von Abschiebungen, werden als reine ordnungspolitische Mittel abgelehnt.
Illegalisierte können nicht einmal in akuten Fällen mit medizinischer Versorgung rechnen. Offiziell gar nicht existent, bleiben sie von medizinischer Hilfe ausgeschlossen. Ausnahmen gibt es nur in Bereichen, in denen die deutsche »Volksgesundheit« bedroht scheint, z.B. Tuberkulose- und HIV-Diagnostik, die über die Gesundheitsämter anonym angeboten wird. Auch vor Gründung des Büros für medizinische Flüchtlingshilfe (siehe Kasten) gab es in Berlin schon Gruppen von Flüchtlingen, die über Kontakte zu MedizinerInnen verfügten. Sie arbeiteten ausschließlich klandestin, so daß nur eine sehr kleine Gruppe Illegalisierter »heimlich« versorgt werden konnte. Die Kosten sind bei privater Bezahlung ohne Versicherung oft nicht zu tragen. Allerdings rechnen einige MedizinerInnen nur symbolisch ab.

Gesetz wider den hippokratischen Eid
Jeder Besuch in einer unbekannten Praxis birgt das Risiko der Denunziation. Die größten Probleme tauchen für Illegalisierte immer dann auf, wenn ein Krankenhausaufenthalt unvermeidbar wird. Falls sich bei einer Anfrage durch ein Krankenhaus herausstellen sollte, daß ein Patient nicht versichert ist, leitet das Krankenhaus die Daten oft an die Ausländerbehörde weiter. Für die meisten Betroffenen bedeutet dies die Gefahr von Abschiebung. In vorauseilendem Gehorsam sind einige Krankenhäuser sogar dazu übergegangen, bei Verdacht auf einen falschen Namen von sich aus die Polizei zu rufen. Dabei spielen finanzielle Motive kaum eine Rolle: Die Sozialämter müssen die Behandlungskosten auch bei Nichtversicherten tragen. Das Defizit, welches durch alle Nichtversicherten ? also nicht nur durch Illegalisierte ? entsteht, macht jedoch de facto nur wenige Prozent des Budgets der Berliner Krankenhäuser aus. Für die Krankenhäuser, aber auch für die behandelnden Praxen, besteht keinerlei Meldepflicht gegenüber den Polizeibehörden. Im Gegenteil: Die BehandlerInnen müssen das Interesse der PatientInnen wahren und Rücksicht auf deren wirklichen oder mutmaßlichen Willen nehmen ? eine Weitermeldung an die Polizei- bzw. Ausländerbehörden fällt sicher nicht darunter.2 Eine Verfolgung der ÄrztInnen nach § 92a Ausländergesetz (Unterstützung zum unberechtigten Aufenthalt) scheint bei medizinischer Hilfe Illegalisierter ausgeschlossen, da sie sich an der Behandlung nicht bereichern. Darüber hinaus verpflichtet der hippokratische Eid MedizinerInnen, Leiden von Menschen abzuwenden, unabhängig von Geschlecht, Status oder Herkunft. Diese Verpflichtung gilt für alle Menschen, innerhalb der Standesorganisation kann die Verletzung des Eids den Entzug der Approbation nach sich ziehen.
Warum aber sind das Büro für medizinische Flüchtlingshilfe und andere Gruppen, die Illegalisierte medizinisch unterstützen, bislang von staatlichen Übergriffen verschont geblieben? Es gibt zunächst keinen Hinweis darauf, daß eine solche Arbeit allein aus ethischen Gründen als legal betrachtet werden kann. Der Grund ist profaner: Eigentlich sind ? nach dem Subsidaritätsprinzip ? die Sozialbehörden für die Gesundheitsversorgung zuständig. Die unbezahlte Arbeit ist ein Ersatz dieser Leistungen und erspart den Sozialämtern Kosten. Allein deshalb fabulierte die Ausländerbeauftragte des Berliner Senats, John (CDU) , daß die Lösung des Problems der medizinischen Versorgung in Berlin bereits gefunden sei. Der Rückzug des Staats aus dem Gesundheitsbereich, insbesondere bei Flüchtlingen, führt dazu, daß medizinische Projekte und andere Unterstützungsorganisationen sich immer mehr auf dem Feld der politisierten Sozialarbeit engagieren, um wenigstens einzelnen helfen zu können. Allerdings wird damit weder die rassistische Asyl- und Einwanderungspolitik angekratzt noch das Verständnis von Gesundheitspolitik.

Anmerkungen:

1 Vgl. dazu: Forschungsstelle Flucht und Migration (FFM) Heft 4, Sie behandeln uns wie Tiere, Berlin/Göttingen 1997

2 Nach Auskunft der Berliner Ärztekammer

Büro für medizinische Flüchtlingshilfe

Seit April 1996 bietet das Büro für medizinische Flüchtlingshilfe illegalisierten Flüchtlingen zweimal wöchentlich ? Montag und Donnerstag jeweils zwischen 16.30 und 18.30 Uhr ? die Vermittlung medizinischer Behandlung an. Und das in weitestgehend allen medizinischen ? nicht nur schulmedizinischen ? Fachrichtungen. Die Behandlungen sind grundsätzlich kostenlos und anonymisiert, eventuell anfallende Kosten für Krankenhausaufenthalte, z.B. bei Entbindungen, Medikamente, Brillen oder sonstiges Hilfsmaterial, werden aus Spendenmitteln finanziert. Die Anlaufadresse ist Gneisenaustr. 2a (Mehringhof), 10961 Berlin, Tel.: 030-6946746. Getragen wird das Büro von ca. 40 Leuten, die die Dienste abdecken, knapp über 100 medizinischen BehandlerInnen und über 30 DolmetscherInnen. Steuerabzugsfähige Geldspenden an: FFM e.V., Stichwort »Medizinische Hilfe«, Kto.-Nr. 610 027 263 bei der Berliner Sparkasse BLZ 100 500 00.