Volltext

(Artikel * 1999) Günther, Stephan
Der Diktator, der Rebell und das Gericht Diktator, Rebell - gleich vor dem Gesetz
in Blätter des iz3w Nr. 234 * Seite 5 - 5
Themen: Gleichheit vor dem Gesetz * Dok-Nr: 131091
Der Diktator, der Rebell und das Gericht

von Stephan Günther

Zwei Patriarchen, die sich gerne martialisch im Militäroutfit präsentieren, geben sich momentan eher friedfertig. Denn sie sind auf ihren Reisen im Namen der Gerechtigkeit festgehalten worden: Augusto Pinochet in London und Abdullah Öcalan in Rom. In beiden Fällen sehnen sich Juristen und Menschenrechtler, Kommentatoren und Politiker nach einer Institution, die es noch einzurichten gilt: nach einem Internationalen oder zumindest einem Europäischen Strafgerichtshof.
Denn eigentlich will sie so recht niemand haben. Unbequeme Auseinandersetzungen mit den Heimatländern stören den ruhigen und unscheinbaren Gang der Diplomatie. Sowohl die ehemaligen konservativ-bürgerlichen als auch die gegenwärtigen sozialdemokratisch-grünen Regierungen müssen sich unangenehme Fragen gefallen lassen. Der chilenische Ex-Diktator wurde zu seinen Herrschaftszeiten von den europäischen Staaten nicht nur geduldet, sondern mit Polizei-, Militär- und Wirtschaftshilfe gestützt. Ihn nun zu verurteilen, hieße für jeden der Staaten, in denen er nun angeklagt werden soll, auch ein Stück Selbstanklage. Der kurdische »Rebellenchef« dagegen genoß lange Zeit als Anführer einer »nationalen Befreiungsbewegung« die moralische Unterstützung der europäischen Linken und Grünen, die nun als Regierungsparteien »entscheidungsfähig« ? weder in Italien noch in Deutschland willens sind, über die Rechtmäßigkeit seines Handelns zu entscheiden: Von politischem Asyl bis zur Verurteilung wegen Terrorismus reichen die Optionen.
Der Ruf nach einem internationalen Richter, nach einer neutralen Institution, die objektiv, wie Gerichte nun mal sind, über die Strafen für den Diktator Pinochet und den Rebellen Öcalan entscheiden könnte, wird erst vor diesen Hintergründen verständlich. Menschenrechtler und Politiker sind sich hier einig, ihre Aussage ist deutlich: Es gibt eine objektive Gerechtigkeit und eine einzig legitime Staatsform, die parlamentarische Demokratie. Wer von diesen Vorgaben abweicht, egal ob Diktator oder Rebell, gehört vor?s Gericht, wenn ihm persönlich eine Straftat zu Last gelegt werden kann. Und genau an diesem Punkt müßte den Menschenrechtlern der Schrei nach Gerechtigkeit im Halse stecken bleiben. Denn die Gleichsetzung von diktatorischem und widerständischem Handeln gegen das gesetzte Recht ist einer Institution wie dem Strafgerichtshof immanent, weil »vor Gericht alle gleich sind«. Die Motivationen ? in einem Fall Herrschaftssicherung, im anderen (mit Einschränkungen und sicherlich auch vielen Widersprüchen) Widerstand gegen Diktatur und Herrschaft ? spielen keine Rolle. Wahrheit und Gerechtigkeit werden zu Vokabeln der politischen Mitte, links und rechts davon liegen Gewalt und Krieg.
Doch diese »politische Mitte« hat sowohl in Chile als auch in der Türkei die Machthaber unterstützt, teilweise direkt durch Waffenlieferungen oder Putschvorbereitung durch den CIA, teilweise indirekt durch Wirtschaftshilfe und politische Loyalität. Wenn nun in beiden Fällen ein unabhängiges Gericht tagte, müßten die westlichen Staaten also einmal als Mitangeklagte ? im Falle Pinochets ? und das andere Mal allenfalls als Zeugen vor Gericht erscheinen. Die in ihrer repressiven Form der Herrschaftssicherung sicherlich mit den türkischen vergleichbaren chilenischen Militärs säßen im Pinochet-Prozeß auf der Anklagebank, im Öcalan-Prozeß wären die Militärs die Kläger. Und die im bewaffneten Widerstand aktiven Guerilleros wären im einen Fall Opfer der Gewaltherrschaft, im anderen Terroristen. Die Definition des jeweiligen Status aber wird auch nach der Errichtung eines internationalen Gerichts eine politische bleiben. Das haben die Vereinigten Staaten noch einmal deutlich gemacht. Außenministerin Madeleine Albright hat zwar anläßlich des Falles Pinochet »schwere Fehler« in der Lateinamerika-Politik der USA eingeräumt und sich dafür entschuldigt. Juristische Folgen für etwaige Verantwortliche für die Ausbildung und Unterstützung von Diktatoren wird das jedoch kaum haben. Der Status der schuldigen, geständigen, aber eben nicht anklagbaren Politiker ist offenbar »demokratischen« Staatsvertretern vorbehalten.