Der Wert der Menschenrechte
50 Jahre nach der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte durch die UNO scheint vergessen, was der kritischen Gesellschaftstheorie vor rund 150 Jahren noch geläufig war: daß es notwendig ist, zwischen der realen und idealen Gestalt der bürgerlichen Gesellschaft zu unterscheiden. In den Grundrissen der Kritik der Politischen Ökonomie polemisiert Marx über die »Albernheit« und den »Utopismus« der Sozialisten. Sie hätten sich die Ideale der bürgerlichen Gesellschaft ? Freiheit und Gleichheit ? auf die Fahnen geschrieben und diese Ideen der schlechten Realität ? der Verfälschung des Systems von Freiheit und Gleichheit durch Geld, Kapital, Herrschaftsinteressen etc. ? theoretisch entgegen gestellt und versucht, diese Ideale praktisch zu verwirklichen. Ihnen ist auch heute noch zu antworten, »daß der Tauschwert oder näher das Geldsystem in der Tat das System der Gleichheit und Freiheit ist und das, was ihnen in der näheren Entwicklung des Systems störend entgegentritt, ihm immanente Störungen sind, eben die Verwirklichung der Gleichheit und Freiheit, die sich ausweisen als Ungleichheit und Unfreiheit.«
Das Wissen darüber, daß die Ideen der Gleichheit und der Freiheit sich als Ungleichheit und Unfreiheit erweisen ? als Ausbeutung und Herrschaft ? scheint angesichts der Tatsache, daß sich auch und gerade in der linken politischen Theorie und Praxis zumeist positiv auf die Menschenrechte bezogen wird, dem Vergessen anheim gefallen.
. War es für die Internationale noch ausgemacht, daß das Menschenrecht erkämpft werden muß, behaupten die Grünen heute kurz und bündig: Menschenrechte kann man wählen. Kaufen allerdings kann man Menschenrechte nicht ? sie sind unveräußerlich. Innerhalb internationaler Machtpolitik jedoch fungieren sie als Währung, mittels der nationale ökonomische Interessen durchgesetzt werden, je nach konkreter Interessenlage werden Menschenrechtsverletzungen zum Anlaß genommen, Handelsbeziehungen abzubrechen, oder aber Menschenrechtsverletzungen werden großzügig übersehen, wenn wirtschaftliche Interessen tangiert sind. Auf allgemeiner Ebene bieten Menschenrechte ehemaligen Regierungschefs dann wieder die Möglichkeit, ihr ehemals instrumentelles, staatspolitisches Verhältnis zu den Menschenrechten durch ein moralisch-ethisches zu ersetzen. So jüngst in einem von Helmut Schmidt, Jimmy Carter u.a. den Vereinten Nationen vorgelegten Entwurf zur »Erklärung der Menschenpflichten«, die jeden Menschen darauf verpflichtet »Gutes zu fördern und Böses zu meiden« (siehe FR v. 8.10.97).
. Doch auch in der anti-rassistischen Flüchtlingspolitik gehört es zum politischen Alltag, sich positiv auf die Menschenrechte zu beziehen. Zwar wird der Menschenrechtsbegriff häufig aufgrund seiner Abstraktion von wirklichen Menschen kritisiert, an der grundsätzlichen Konzeption allerdings wird weitestgehend festgehalten. Über die Forderung, jenen den Menschenrechten zugrunde liegenden abstrakten Begriff des Menschen zu revidieren, d.h. um die Gruppen oder Individuen zu erweitern, die aus der traditionellen Konzeption ausgegrenzt waren oder sind (3.Stand, Besitzlose, Frauen, Menschen im Trikont etc.), geht die Kritik selten hinaus.
Menschenrechte erkämpft man also oder man wählt sie, man gebraucht sie als politisches Instru-ment oder versucht, den ihnen zugrunde liegenden Menschenbegriff zu erweitern (Ausgeschlossene einschließen). Eines jedoch scheint nicht opportun zu sein: die Konzeption der Menschenrechte einer grundsätzlichen Kritik zu unterziehen. Eine solche Kritik müßte die Voraussetzungen reflektieren, die in den Begriff der Menschenrechte eingehen; Voraussetzungen, die ihren Grund in der Art und Weise haben, wie in der kapitalistischen Gesellschaft konkrete Individuen zu Subjekten formiert, wie spezifische Besonderheiten der empirischen Personen zu abstrakter Gleichheit synthetisiert werden.
Wohlgemerkt: Bei der Frage nach den Menschenrechten muß zweierlei auseinandergehalten werden:
? Der positive Bezug auf die Menschenrechte in emanzipatorischer Absicht seitens linker Politik und die Kritik an dieser Politik.
? Das berechtigte Verlangen von Menschen, die ? sei?s aus materieller Verelendung, sei?s wegen Diskriminierung oder politischer Verfolgung (soziale oder politische) -Menschenrechte einklagen.
. Werden beide Punkte in der Debatte um Menschenrechte vermischt, dann ergeben sich fatale Konsequenzen. Es werden moralisch völlig korrekte Forderungen nach einem Mindeststandart an (bürgerlichen) Rechten ausgespielt gegen eine ebenso berechtigte und notwendige Kritik an einer Politik, die sich einer Reflexion auf den emanzipatorischen Gehalt ihrer zentralen Kategorien verschließt.
Im Spannungsfeld dieser beiden Punkte bewegen sich auch die Artikel des Themenschwerpunkts. Zum einen hinsichtlich der Themenstellung: Beiträge zur Geschichte und zum Begriff der Menschenrechte einerseits, Fallbeispiele und Auseinandersetzung mit Menschenrechtsorganisationen andererseits. Zum anderen aber auch innerhalb der jeweiligen Fragestellungen. So spiegelt sich in den Artikeln zum Begriff der Menschenrechte die Spannbreite linker bzw. kritischer Positionierung wider. Die radikal-demokratische Forderung nach einer Erweiterung und Konkretisierung der Menschenrechte ? durch einen »universalen Personenbegriff«, den es tagtäglich zu praktizieren gilt ? hält an der Konzeption der Menschenrechte grundsätzlich fest. Die Kritik daran zielt auf das den Menschenrechten zugrundeliegende Gleichheitsprinzip: auf die repressive Vergleichung konkreter Individuen durch die wertförmige Vergesellschaftung und die darin begründete Abstraktion von jeglicher Besonderheit.
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