Debatte
Internationale Hybridität
Perspektiven für einen neuen Internationalismus?
von Udo Wolter
Mit der Kampagne »Kein Mensch ist Illegal« reagiert die antirassistische Linke praktisch auf die neue Qualität des Rassismus. Doch neue rassistische Verhältnisse erfordern auch einen neuen Begriff von Internationalismus. Ob und inwieweit die Ausrichtung linker Politik an Konzeptionen hybrider Identität eine internationalistische Perspektive bieten, fragt der folgende Beitrag mit Bezug auf die Kurdistansolidarität und setzt so die Debatte um cultural studies fort.
Um den Jahreswechsel präsentierten die Medien der deutschen Öffentlichkeit spektakuläre Bilder von überfüllten Schiffen mit kurdischen Flüchtlingen aus der Türkei und dem Irak. Doch anders als 1991, als die Massenflucht irakischer KurdInnen vor Saddam Husseins Truppen in Richtung Türkei nach dem Ende des Golfkrieges die Grausamkeit des irakischen Diktators bestätigte und hierzulande eine Welle prokurdischer Hilfsbereitschaft auslöste, kamen diesmal die Fluchtursachen nur am Rande in die Berichterstattung. Statt dessen wurde die kurdische Flucht als »illegale, verbrecherisch organisierte Wanderungsbewegung« (Kanther), also als organisierte Kriminalität dargestellt.
Daß 1.200 kurdische Flüchtlinge als Bedrohung der nationalen Sicherheit inszeniert und das Gerücht über 10.000 weitere angeblich in der Türkei auf dem Sprung in die Schengener Festung befindliche KurdInnen zur Bekräftigung lanciert wurden, diente nicht allein dem üblichen Evozieren der Bilder von »Fluten« und »Strömen«, welche die nationale Standortgemeinschaft bedrohen. Es sollte auch das Ausmaß der Bedrohung durch Schlepperorganisationen als Teil einer internationalen Mafia unterstrichen werden, gegen die jedes polizeistaatliche Mittel von verschärften BGS-Kontrollen im Grenzbereich bis großem Lauschangriff recht ist.
Organisierte Fluchtkriminalität
Die Dreistigkeit, mit der Innenminister Kanther der italienischen Regierung gegenüber als deutscher Zuchtmeister der Schengener Hausordnung auftrat, schließt an eine neue Qualität des rassistischen Diskurses an, welcher die Gesellschaft und ihre Medien durchzieht. Indem internationale Fluchtbewegungen als Machwerke einer übermächtigen internationalen Mafia wahrgenommen werden und zu den sichtbaren Stigmata rassistischer Diskriminierung wie Hautfarbe das unsichtbare der Illegalität hinzutritt, nimmt das auf die »Fremden« projizierte Gefühl allgemeiner Bedrohung angesichts unsicherer und unübersichtlicher Verhältnisse im globalen Kapitalismus die Gestalt einer undurchschaubaren Verschwörung an.
In dem Maße, wie die »neoliberale« Deregulierung, soziale Ausgrenzungen und Funktionsverluste der Nationalstaaten tatsächlich mit einer Ausweitung gewaltregulierter illegaler Ökonomien einhergeht, liefert das Phantasma der allmächtigen organisierten Kriminalität als Verursacher der gesellschaftlichen Mißstände den Stoff für das falsche Bewußtsein über diese Realität: Eine übermächtige internationale Mafia bedroht »unseren« Rechtsstaat und die Wohlfahrt des nationalen Gemeinwesens, die »Illegalen« sind ihre Agenten. Der bisher biologistisch oder kulturalistisch bestimmte Diskurs des Rassismus wird durch das verschwörungstheoretische Phantasma der organisierten Kriminalität mit Elementen aufgeladen, die eine strukturelle Affinität zum Antisemitismus aufweisen.1 Die Verbindung mit Elementen des Antisemitismus ist in der Rassismusforschung auch als Kennzeichen für den kulturalistisch argumentierenden modernen Rassismus (hier »Neorassismus«) insgesamt beschrieben worden: »Der durch den modernen nationalistischen Antisemitismus stigmatisierte Jude ist sozusagen der Prototyp [...] der Kategorie der ?kulturell nicht Assimilierbaren?, von dem der gegenwärtige ideologische Neorassismus eine bestimmte Anzahl lexikalischer Äquivalente anfertigt.«2
Im britischen Kontext ist von Philip Cohen ein mit verschwörungstheoretischen Elementen aufgeladener Rassismus als konstituierendes Element bei der Konstruktion einer männlich und weiß codierten proletarischen Gruppenidentität herausgearbeitet worden. »Die Anwesenheit der Einwanderer wird nicht wegen ihrer materiellen Auswirkungen als unerträglich erfahren, sondern weil sie unbewußt als Repräsentanten der Macht wahrgenommen werden ? jener realen, verdrängten Macht von Kapital oder Staat, deren Produktivität auf sie projiziert wird und sie zur fremden, zerstörerischen Kraft macht. Der Einwanderer wird zum Symbol einer negativen Zirkulationsmacht, zu einer sich ausbreitenden, von einer verborgenen Hand gesteuerten Seuche, die die soziale Reproduktion zersetzt oder untergräbt..«3 Das Phantasma einer übermächtigen Organisierten Kriminalität fügt einer solchen Konstruktion ein weiteres Element hinzu, das bei einer Übertragung von Cohens Einschätzung auf den deutschen Kontext zu berücksichtigen ist.4
Kanther kann seine Demagogie gegen »illegale Zuwanderung« so erfolgreich führen, weil auf die Wirksamkeit des Rassismus, aufgeladen mit dem antisemitischen Diskurs eigentümlichen Elementen, als konsensstiftende Figur nationaler Identifikation im Alltagsbewußtsein gebaut werden kann. Dies verdeutlicht die Debatte um die Geschehnisse im brandenburgischen Gollwitz. Ein Gegenstand der Auseinandersetzung war die Frage, ob die kollektive Ausgrenzungs- und Abwehrreaktion der Gollwitzer Dorfbevölkerung gegen die jüdischen MigrantInnen aus Rußland im Oktober letzten Jahres in erster Linie rassistisch/«fremdenfeindlich« oder antisemitisch bestimmt war. Abgesehen davon, daß jedem Versuch entgegengetreten werden muß, über den ohnehin euphemistischen Begriff »Fremdenfeindlichkeit« den offen zutagegetretenen Antisemitismus schönzureden, ist tatsächlich eine Gemengelage aus beiden Elementen zu verzeichnen gewesen. Auch dabei bestand die Spezifik in einer Verbindung der offen antisemitischen Ressentiments der Gollwitzer Bevölkerung gegen die jüdischen MigrantInnen aus Rußland mit Kriminalitätsängsten vor einer mit diesen ins Dorf einbrechenden russischen Mafia. »Diese Kriminellen, die Einbrecher aus dem Osten...« ? »Wir haben nichts gegen Juden, aber seit wir wissen, daß die herziehen wollen, hat jeder Angst« zitierte die taz exemplarisch ein Gollwitzer Ehepaar.
Befreiungsnationale Identität
Es stellt sich nun die Frage, wie linker Internationalismus adäquat auf die neue Qualität des rassistischen Diskurses reagieren kann. Das Dilemma, in das sich linke Kurdistansolidarität begibt, sofern sie versucht, Spekulationen über die PKK als Drahtzieher des Flüchtlingsschmuggels zu widerlegen, demonstriert ein ansonsten vernünftiges Papier aus dem PDS-Büro Ulla Jelpke. Nachdem zunächst die von der BRD mitzuverantwortenden Fluchtursachen und die Kriminalisierung der kurdischen Flüchtlinge im Rahmen einer »Generalmobilmachung an der Flüchtlingsfront« in Schengen-Europa unter deutscher Vorreiterschaft analysiert werden, widmet sich ein ganzes Kapitel dem »Mordsgeschäft Flüchtlingsschmuggel« der türkischen Staatsmafia.5 Auch wenn hier die Kriminalisierung von Migrationsbewegungen als Konsequenz deutscher und europäischer Abschottungspolitik sichtbar bleibt, ist die Thematisierung von Flucht und Migration als organisiertem Menschenschmuggel immer mit der Gefahr verbunden, den Diskurs über Illegale als verschwörerische Bedrohung aus dem Untergrund internationaler Mafiaaktivitäten zu bedienen. Natürlich gibt es die Schleuseraktivitäten der türkischen Staatsmafia und anderer Banden tatsächlich als eine Form des Beutemachens mit oft mörderischen Folgen für die Fluchtwilligen. Nur hat die reale Existenz der Schleuserbanden mit den rassistischen Ressentiments gegen »Illegale« als Teil des organisierten Verbrechens ähnlich wenig zu tun wie die Existenz jüdischer Bankiers mit der antisemitischen Projektion einer Verschwörung des internationalen Finanzjudentums.
Daß die kurdische Befreiungsorganisation selbst auf den türkischen Staat als Urheber des Menschenschmuggels kurdischer Flüchtlinge nach Europa abhebt, verweist auf ihre zwangsläufig ambivalente Rolle hinsichtlich kurdischer Fluchtbewegungen. »Die Kurden zur Flucht zu veranlassen, Kurdistan zu entvölkern und das vertriebene Volk durch staatlich organisierte Kräfte ins Ausland zu schmuggeln sind Resultate des Vernichtungskrieges gegen das kurdische Volk« ? so umreißt eine ERNK-Erklärung den Blick der Befreiungsbewegung auf die kurdische Flucht nach Italien.6 Es liegt in der prinzipiellen Logik nationaler Befreiungsorganisationen begründet, daß diese sich auf ihr Herkunftsland beziehen und ihre Politik hier auf ihren dortigen Kampf ausrichten ? die kurdische Flucht nach Europa untergräbt aus dieser Perspektive die Ziele der kurdischen Befreiungsbewegung. Die identitären Zuweisungen im politischen Diskurs der PKK verstärken die prinzipiell bereits angelegte Tendenz und zeitigen die von Soligruppen heftig kritisierten Äußerungen Öcalans. Der hatte sich für die KurdInnen in Deutschland entschuldigt, die mit ihren Aktionen »die Gefühle des deutschen Volkes verletzt« hätten, und den Rassismus gegen kurdische Flüchtlinge auf deren illegale Flucht nach Deutschland zurückgeführt und mit den Worten »die Rechten haben recht« legitimiert.
Angesichts des Charakters und der Machtverhältnisse internationaler Staatlichkeit und ihrer Politik werden nationale Befreiungsbewegungen seitens staatlicher Machtinstanzen immer nur im Hinblick auf ihre Fähigkeit zur Kontrolle »ihrer« Bevölkerung angesprochen werden und bis zu einem gewissem Grad Anerkennung finden. Die sich langsam andeutende vorsichtige Zurückstufung der Repression gegen die PKK in der BRD kann sich darauf gründen, daß die PKK einigermaßen überzeugend ihre Fähigkeit und kooperative Bereitschaft zur Disziplinierung und Kontrolle der von ihr hegemonisierten kurdischen Bevölkerung in Deutschland signalisiert hat. Der Kurswechsel der PKK in Richtung diplomatischer Bemühungen gegenüber dem deutschen Staat und die damit verbundenen Kontakte zu rassistischen Politikern der Regierungsparteien wie Lummer, die Deals mit Verfassungsschutz bzw. den Justizbehörden im Prozess von Kani Yilmaz lassen sich so einordnen. Die Kritik vieler deutscher Soligruppen an der zu beobachtenden PLOisierung der PKK bzw. Arafatisierung Öcalans geht an der Sache vorbei, wenn dies als Verrat an den hehren revolutionären Zielen beklagt wird.
Perspektiven ? Jenseits von Identität
Während ein an nationalen Befreiungsbewegungen orientierter Internationalismus mit dem grundsätzlichen Problem des proto-staatlichen Charakters nationaler Befreiungsbewegungen und damit verknüpfter Identitätsmuster konfrontiert ist, scheint die von Hess/Linder auch in der iz3w vorgeschlagene Perspektive auf die rassistisch ausgegrenzten und illegalisierten MigrantInnen sinnvoll: »Antirassismus überschreitet die Grenzen nationalstaatlicher Politik- und Identitätsbezüge und stellt eine Form von Solidarität und Befreiung von Machtverhältnissen auf weltweiter Ebene dar ? kurz: ein neuer Internationalismus, der in der eigenen Gesellschaft ansetzt«.7 Aber auch hier stellt sich die Frage, ob mit linker Identitätspolitik auf die identitären Zuweisungen und die Zumutungen staatlicher und gesellschaftlicher Rassismen reagiert werden kann.
Kurdische Flüchtlinge werden einerseits als Menschen ohne deutschen Paß auf der Grundlage ethnischer Zuschreibung staatlich und gesellschaftlich ausgegrenzt oder als »Bereicherung« der »multikulturellen« Warenwelt einverleibt. Andererseits sehen sie sich mit den ebenfalls homogenisierenden identitären Zuweisungen der kurdischen Nationalbewegung konfrontiert. Trotz der offenkundigen Probleme, die jede Identitätspolitik hinsichtlich einer erneuten Festschreibung identitärer Zuweisungen mit sich bringt, wird in der Linken ? auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Kurdistan-Solidarität ? immer wieder der »Anspruch auf Identitäten« als unverzichtbarer Bestandteil emanzipatorischer Kategorien zu retten versucht, »ohne jedoch diese Identitäten als feststehende, immer gleiche Gegebenheiten zu betrachten«.8 Ulla Hendrix schlägt daher unter Bezug auf Judith Butler die Übertragung des hauptsächlich in der amerikanischen Lesben- und Schwulenpolitik entwickelten Konzeptes der »Queerness« als Möglichkeit eines spielerisch-dekonstruktiven Umgangs mit Identitäten, der sich der herrschaftlichen Konstruktion dieser Einheiten und der Gefahren der Verfestigung bewußt ist, auf andere Bereiche linker Intervention vor.
Auch im linken Antirassismus wird in jüngster Zeit mit den gleichen besten Absichten den »monokulturellen« ethnisch-nationalen Identitätszuweisungen das in den anglo-amerikanischen Disziplinen der cultural studies entwickelte Konzept multipler und fließender »hybrider« Identitäten entgegengesetzt.9 In der Kritik an diesen Konzepten 10 wurde unter anderem eine Konsequenz aus der Verschiebung zur Kultur in den postkolonialen Theorien angesprochen, der Sabine Grimm zufolge »theoretisches Vergessen befördert«: die weitgehende Abwesenheit von kritischer Staatstheorie. Vergessen wird angesichts der vielbeschworenen Funktionsverluste des Nationalstaates unter den Bedingungen von Globalisierung und Postmoderne, daß immer noch der Nationalstaat den Raum darstellt, in dem die Identifizierungsprozesse der Subjekte der warenkapitalistischen Vergesellschaftung ihre Realitätsmächtigkeit entfalten und Staatssubjekte hervorbringen.
Deutsche Verhältnisse
Unter diesem Aspekt stellt die sich Frage nach der Übertragbarkeit postkolonialer Theoriekonzepte auf die Situation illegalisierter MigrantInnen unter deutschen Verhältnissen. Können kurdische MigrantInnen dem Dilemma identitärer Zuweisungen durch die Entwicklung einer »hybriden Identität« entgehen und auf dieser Grundlage der staatlichen Ausgrenzung und konkreten Abschiebungsbedrohung in Deutschland etwas entgegensetzen? Zweifel scheinen angebracht. Das Konzept der Hybridität in den postkolonialen Theorien ist in England und den USA vor einem Hintergrund entstanden, bei dem die Staatsangehörigkeit der ehemals Kolonisierten und Versklavten außer Frage stand. Stephen Castles spricht deutlich aus, was der Übertragung von »Hybridisierung« auf deutsche Verhältnisse entgegensteht: »Die deutsche Staatsbürgerschaft beruht mithin auf dem ius sanguinis, und der Nationalstaat ist ein Volksstaat [...] Die deutsche Staatsbürgerschaft beruht auf dem Prinzip der Ausgrenzung und ist ihrem Wesen nach rassistisch, weil sie die ?fiktive Gemeinschaft? kulturell oder ?blutsbezogen? definiert.«11
Wie sehr dies bis heute gültig ist, hat der Bundestag erst kürzlich durch die Ablehnung einer doppelten Staatsbürgerschaft für »Ausländer der dritten Generation« (sic!) bewiesen. Das Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit ist immer noch mit dem Zwang einer eindeutigen identitären Positionierung gegenüber dem deutschen Staat verknüpft, der über das in anderen westlichen Staaten Übliche hinausgeht. Auch auf Seiten der betroffenen MigrantInnen wird nach Castles diese »Politik der Ausgrenzung [...] den Hang zu traditionalistischen, separatistischen und fundamentalistischen Bestrebungen verstärken«, also zu eindeutigen und eher statischen identitären Positionierungen. Dieser Trend läßt sich in Deutschland durch die vergleichsweise marginale Position der Literatur und Popkultur von MigrantInnen bestätigen.
Erst recht ist Skepsis gegenüber dem von Hess/Linder vorgeschlagenen Versuch angebracht, antirassistische Intervention der deutschen Linken auf eine »durch die eigene dominanzkulturelle Identität hindurch« zu entwickelnde eigene »hybride« identitäre Positionierung zu gründen. Erfahrungen mit dem linken Internationalismus legen nahe, daß sich linksradikale Intervention gegen jeden Identitätszwang richten muß und jeder unkritische Bezug von Linken auf kulturelle oder ethnische Identitäten immer mit der Verfestigung kulturalistischer Denkmuster verbunden ist. Das dekonstruktive Verfahren der Auflösung fester Identitäten und damit verbundener Herrschaftsverhältnisse führt in vielen poststrukturalistisch inspirierten Ansätzen nicht zu einem Verwerfen der Kategorie Identität als Grundlage gesellschaftlicher Emanzipation, sondern zum Versuch ihrer Wiedergewinnung auf höherer Ebene.
Es wird bei Hess/Linder nicht deutlich, worin sich das »hybride« Identitätskonzept qualitativ von den von ihnen selbst vehement kritisierten kulturalistischen Identitätskonstruktionen des Multikulturalismus unterscheidet. Stattdessen wird eine antinationale Positionierung, die jeden identitären Bezug zurückweist, mehrfach als Leugnung der eigenen identitären Verwobenheit in den nationalstaatlich konstruierten Herrschaftzusammenhang bezeichnet.12 Identität erscheint so als eine Art Naturzwang, aus dem es kein Entrinnen gibt. Übersehen wird dabei auch, daß die Ablehnung identitärer Positionierung bei antinationalen Linken sich gerade einer intensiven Beschäftigung mit dem eigenen Verhältnis zu den identitären Grundlagen der Herrschaftsverhältnisse in dieser Gesellschaft und den Konsequenzen völkisch-nationaler Identitätsbildung verdankt, und daß dies bezogen auf das Verhältnis der Linken zur deutschen Geschichte als »Verstrickung im Hause der Henker« thematisiert wird.13
Und gerade unter diesem Aspekt droht jede Sehnsucht von Linken nach Identifikation mit einem kollektiven Wir, zumal in Deutschland, die Grundlagen einer kritischen und materialistischen Gesellschaftsanalyse zu unterlaufen und verfehlt damit auch die Bedingungen linksradikaler Intervention für emanzipatorische Veränderungen der Gesellschaft. Gegen die Vorstellungen von Hess/Linder ist daher daran festzuhalten, daß ein »solidarisches Verhältnis zu MigrantInnen sich ex-negativo aus der rassistischen Migrationspolitik« und, so ist zu ergänzen, den damit verbundenen identitären Zumutungen entwickeln muß. Die aus dieser Perspektive resultierende »Anti-Politik« ist keine »Falle«, wie Hess/Linder meinen, sondern Bedingung für eine linke Intervention, die erneuter Affirmation des Bestehenden zu entgehen trachtet.
Anmerkungen:
1 Vgl. Stephan Günther, Die Verschwörung der Illegalen, iz3w 227.
2 P.A. Taguieff, Die ideologischen Metamorphosen des Rassismus und die Krise des Antirassismus, in: U.Bielefeld (Hg.), Das Eigene und das Fremde, Hamburg 1992, S.246.
3 Philip Cohen, Wir hassen Menschen, oder: Antirassismus und Antihumanismus, in: U.Bielefeld (Hg.), a.a.O, S. 321.
4 Zur Verknüpfung des Diskurses um Organisierte Kriminalität mit ethnischen bzw. rassistischen Zuschreibungen siehe auch: A. Dietl/W.-D. Vogel et al. (Hg.): Zum Wohle der Nation, Berlin 1998
5 Büro Ulla Jelpke, Boat-People aus Kurdistan, in: Kurdistan-Rundbrief Nr. 2; ak 410.
6 Pressemitteilung KIZ v. 30.12.?97, in: kurdistan aktuell 59/60.
7 Sabine Hess/Andreas Linder, Antirassistische Identitäten in Bewegung, Tübingen 1997, S.91
8 Ulla Hendrix, Identitätspolitik ? eine Strategie der Emanzipation?, alaska 213/214. Zur Kritik ethnisch kulturalistischer Projektionen in der Kurdistan-Solidarität vgl. U.Wolter, Das gute Volk im wilden Kurdistan, iz3w 215.
9 Sabine Hess/Andreas Linder, In between. Die antirassistische Bewegung und hybride Identitäten, iz3w 226.
10 Vgl. Sabine Grimm, Postkoloniale Kritik, iz3w Nr. 223 u. 224, und Felix Kurz, Hype um Hybridität, iz3w Nr. 227.
11 Stephen Castles, Weltweite Arbeitsmigration, Neorassismus und der Niedergang des Nationalstaates, in: U. Bielefeld, a.a.O, S.145.
12 Hess/Linder, 1997, z.B. S.77 u. S. 230.
13 Vgl. M. Künzel et al., Goldhagen und die deutsche Linke, Berlin 1997.
Udo Wolter ist Mitarbeiter im iz3w |