Warlords
Starke Kerle ?
Banden sind Männerbünde
von Christine Parsdorfer
Banden und Bürgerkriege ? Söldner, Drogenkartelle und Warlords von Ruanda bis Afghanistan ? standen im Mittelpunkt der letzten Ausgabe der iz3w. Ein ganz alltägliches Machtverhältnis im allgemeinen Kampf um Beute ging dabei unter: Bandenschluß und Staatsvertrag sind Variationen patriarchaler Herrschaft.
»Bösewichte sind in«, so lautete das Intro für den Themenschwerpunkt ?Politik in Banden? in der letzten iz3w. Und gleich fallen die geläufigen Namen dazu ein: Ob Idi Amin, Saddam Hussein, Talabani oder Taliban ? Amigos jeglicher Provenienz streben nach Macht und Beute und bilden Banden, um bei deren Verteilung nicht zu kurz zu kommen. Aber wo bleiben die Bösewichtinnen? Der Dilettantismus einer Nimsch, Hildebrandt, Jayalalitha und Co. drängt den Verdacht auf, daß die Cousinenwirtschaft eine wesentlich instabilere Sache ist als ihr männliches Pendant. Schlagzeilen um eine »Bandenchefin« wie Phoolan Devi in Indien bestätigen lediglich die Regel: Die weibliche Ikonographie ist weiterhin mehr mit moralisch integren Personen à la Lady Di und Mutter Theresa bestückt, die die gesellschaftliche Sollvorgabe weiblicher Existenz abgeben. Für die Rote Zora und Ronja, die Räubertochter scheint die Zeit noch nicht reif zu sein.
Dies zu erwähnen scheint neuen und alten Bandentheoretikern unnötig und bestätigt damit nur wieder einmal, daß männliche Theorieproduktion, wenn sie Mensch sagt, nur allzuoft Mann meint, sich also als Allgemeines setzt, wo es doch nur um partikulare Weltsichten, wenn nicht gar Interessen geht. So meint dann Bande alle, trifft eigentlich aber nur Männer. Das hat viel mit der Realität zu tun: Banden funktionieren gerade deshalb so gut, weil Frauen draußen bleiben.
Staats- und Ehevertrag
Die Verhältnisbestimmung zwischen Staat und Bande wird etwas verwickelter, wenn man diesem Tatbestand Rechnung trägt. Das einfache Diktum »Der Staat ist die Spätform der Bande und die Bande im Erfolgsfall die Frühform des Staates« (Wolfgang Pohrt) müßte zumindest präzisiert werden.
Tatsächlich schlägt sich nämlich im Mythos der Staatsgründung nicht nur die Bändigung und Ablösung des allgemeinen Bandenwesens durch eine verrechtlichte, institutionalisierte Form nieder. Staat und Bande konstituieren sich vielmehr als Bruderschaften, deren Halbwertzeit länger ist, als man landläufig anzunehmen geneigt ist.
Die Befriedung des Naturzustands, in dem der Kampf aller gegen alle herrscht, wird laut Vertragstheorie durch den modernen Staat geleistet, der die auf Individuen und partikulare Gruppen verteilte Gewalt monopolisiert. Grundlegend für den Gesellschaftsvertrag ist dabei die Konstitution des Mannes als autonomes, freies, gleiches, rationales Subjekt, das in der Lage ist, bestimmte Hoheitsrechte abzugeben. Die immer zugehörige Kehrseite dieses Prozesses ist der Ausschluß der Frau aus der Öffentlichkeit und ihre separate Einbindung in die Familie. Mit dem Ehevertrag, der die klassisch patriarchale Variante der »Herrschaft des Vaters« ablöst, unterwirft sich die Frau »freiwillig« ihrem Angetrauten und trägt damit der »natürlichen Differenz« (Hobbes) der Geschlechter Rechnung. Das durch den imaginierten Staatsvertrag begründete staatliche Gewaltmonopol impliziert so den durch Ehevertrag geregelten Herrschaftsanspruch des Mannes über Frau und Kinder. Es geht nicht alle Gewalt auf den Staat über: Das staatliche Gewaltmonopol, das für Rechts- und Gesetzesgleichheit sorgen soll, läßt das Geschlechterverhältnis außen vor.
In dieser Konstruktion werden Männer für ihren Souveränitätsverzicht entschädigt. Der Souverän entläßt sie als »kleine Staatschefs« in den Miniaturstaat Familie.1 Der fiktive Friedensschluß durch Vertrag war demnach ein brüderlicher unter Männern, der die Asymmetrien zwischen den Geschlechtern absicherte und Gewalt gegen Frauen stillschweigend tolerierte. Und das bis heute: Nicht umsonst unterliegt Vergewaltigung in der Ehe einer gesonderten Rechtssprechung.
Insofern mag der moderne Staat für die partielle Befriedung der öffentlichen Sphäre gesorgt haben. Aber er schlägt nicht erst in eine »Oligarchie von Banden« um, »wenn die soziale Integration nicht mehr gewährleistet werden kann« (Jörg Später in iz3w). Vielmehr ist »die Männerbande« konstitutives Element moderner Staatlichkeit.
Treue, Gehorsam, Kameradschaft...
Das Bandentheorem geht davon aus, daß die Dialektik der Vertragsfreiheit dazu führt, »daß der Vertrag selbst zum Mittel wird, um die freie Konkurrenz der Individuen aus den Angeln zu heben.« Denn um im Konkurrenzkampf um Macht und Beute bestehen zu können, müssen Kompagnons gefunden werden, die bei der Organisation helfen. »Die Befreiung des Einzelnen aus Zwangsverbänden, wie sie die bürgerliche Gesellschaft verspricht, entpuppt sich so als eine Fassade, hinter der in neuer Form das alte Bandenwesen fortlebt« (Später).
Die Rekrutierung des Personals verläuft aber nicht nur nach dem Racket-Schema2 ? dieses selbst ist männerbündisch unterfüttert. Schutz nach außen als »allgemeinste Kategorie« (Max Horkheimer) und die Konstitution als »Peer-Group« machen die Grenzziehung nach außen, die »Feindbestimmung«, notwendig. Daß dieser »Feind« jedoch nicht allein in der rivalisierenden Gruppe aufgeht, macht eine Charakteristik der Binnenstruktur der Bande deutlich, die Wolfgang Pohrt sehr anschaulich präsentiert3, ohne jedoch den geringsten Gedanken an geschlechtsspezifische Implikationen zu verschwenden: Freundschaft, Brüderlichkeit und Kameradschaft sollen in der Bande herrschen. Und obwohl diese in eine hierarchische Struktur eingebettet sind, wird ideologisch ein Verhältnis Gleicher zu Gleichen aufgebaut ? um die zentrale Figur des Männerhelden, Paten oder Führers scharen sich Freunde, Kameraden und Genossen. Sie entwickeln einen spezifischen Ehrenkodex: Treue, Gefolgschaft, Gehorsam, Unterwerfung. Je größer die zusammen erlebten Entbehrungen, desto höher der Zusammenhalt.
Diese Begrifflichkeiten und die Bildsprache verweisen auf ein zentrales Spezifikum der Bande: Es sind Männerbünde, die sich über die herrschende Männlichkeit definieren und deshalb relativ stabil sind, weil sie sich in Abgrenzung zu einem imaginären Pol der »Weiblichkeit« ? was auch immer das sein mag ? konstituieren. Die androzentrische Strukturierung der Welt basiert auf einer Dichotomie dualistisch verfaßter Kategorien, die sowohl hierarchisch geordnet als auch sexualisiert sind. Dem Weiblichen als dem Untergeordneten kommt dabei eine besondere Art der Präsenz zu ? die Präsenz des Anderen, das notwendig ist, um Grenzen zu bestimmen und Identität herzustellen.
In Banden kommt es deshalb nicht allein zu einer »repressiven Kollektivierung« (Später), sondern zu einer »emotionalen Vergemeinschaftung«. Hier bestätigt sich Männlichkeit in Bruderschafts- und Kameradschaftsritualen. Der emotionale Surplus macht den Gehorsam erträglich, den Cliquen und Banden für den von ihnen gewährten Schutz abverlangen. Er macht aus dem Zwangsverband eine »wahre« zusammengeschweißte Mannschaft, ob beim Militär, in der Guerilla, im politischen Tagesgeschäft, in Burschenschaften oder am Stammtisch.
Und natürlich kommen noch materielle Momente hinzu: Beim Männerbund geht es neben Macht und Beute, Schutz und Gehorsam auch um die Aufrechterhaltung der bestehenden Arbeitsteilung ? wie schon Horkheimer schreibt, und dabei mehr an die von Kopf und Hand als zwischen Mann und Frau denkt. »Die Gruppen halten die Bedingungen für den Fortgang der Arbeitsteilung, in der sie eine bevorzugte Stelle haben aufrecht und wehren Änderungen, die ihr Monopol gefährden könnten, gewaltsam ab. Sie sind Rackets.«
Noch sind die Männerseilschaften, die das Geschehen bestimmen und die nach dem Motto funktionieren »Mer kenne uns, mer helfe uns« (Adenauer), zu stark von historisch gewachsenen, bündischen Strukturen geprägt, als daß Frauen so einfach auf dieser Klaviatur mitspielen könnten. Ohne behaupten zu wollen, Männer zögen die Fäden und hielten allein die schlechte Chose am Laufen, drängt sich also doch ein Verdacht auf: Wer erklärt, die Gesellschaft funktionierte als Bande, muß wohl zugestehen, daß es eine Männerbande ist. Wäre die These allerdings so formuliert worden, hätte sie kaum so viel Zuspruch gefunden.
Anmerkungen:
1 Für die Region des Mittleren Ostens hat Renate Kreile in ihrer Analyse der Geschichte von der Kolonialherrschaft zum modernen Staat u.a. dieses Verhältnis veranschaulicht (Renate Kreile in iz3w Nr. 223).
2 Das Racket bezeichnete Horkheimer Mitte der 40er Jahre als Grundform der Herrschaft. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluß, eine Clique, welche alle ausschließt, die sich nicht bedingungslos ihrem Willen und ihrer Organisationsform/Arbeitsteilung unterwerfen (vgl. iz3w Nr. 227).
3 Wolfgang Pohrt, Brothers in Crime, Berlin 1997.
Christine Parsdorfer ist Mitarbeiterin im iz3w. |