Volltext

(Artikel * 1998) Später, Jörg
Räuber und Gendarmen Das Verhältnis von Staat und Bande am Ende des 20. Jahrhunderts Staat und Bande Ende des 20. Jahrhunderts
in Blätter des iz3w Nr. 227 * Seite 18 - 20
Themen: Staat; Bande 20. Jahrhundert * Dok-Nr: 130972
Politik in Banden

Räuber und Gendarmen
Das Verhältnis von Staat und Bande am Ende des 20. Jahrhunderts

von Jörg Später

Macht und Beute: Darum scheint es in einer bandenförmig organisierten Welt immer mehr zu gehen. Wo sind die Grenzen zwischen Geschäft, Politik und Unterwelt zu ziehen? Kehrt archaische Gewalt als das Immergleiche wieder, oder sind die gewalttätigen Konflikte lediglich die dunkle Seite bürgerlicher Aufklärung?

Der Höhepunkt des weihnachtlichen Fernsehprogramms war zweifelsohne der Mafia-Klassiker »Der Pate«, die Geschichte des Aufstiegs und Zerfalls des Corleone-Clans. Vito Corleone, als kleiner Junge von Sizilien nach New York eingewandert, errichtet eine Dynastie, die der Staat »organisiertes Verbrechen« nennt, die aber im Grunde selbst wie ein eigener Staat funktioniert. Der Pate bietet den Einwohnern seines Viertels Schutz und fordert dafür Loyalität. Keineswegs ist der Exekutive der Mafia alles erlaubt, sie ist mitnichten eine Bande von einfachen Mördern, wenn auch Gewalt zur Durchsetzung ihrer Interessen ein gängiges Mittel ist; die Werte der patriarchalen Familie sind bindend. So weigert sich Vito Corleone beständig, in das Drogengeschäft einzusteigen.
Erst in der nächsten Generation transformiert sich der Corleone-Clan von einem autoritären Zusammenschluß zu einem Machtapparat mit immer totalitäreren Zügen, als der Kern der alten Mafiastruktur, die Familie, zerbricht, neue skrupellose Banden mit deren eigenen Mitteln aus dem Weg geräumt werden müssen, um den Bestand der Organisation zu erhalten, und schließlich der Staat beginnt, das organisierte Verbrechen zu bekämpfen. Denn er kann keine anderen Götter in sich dulden.
Auch die Tagesschau weiß immer häufiger über das Bandenwesen zu berichten. Es ist die organisierte Kriminalität, mit der der bundesdeutsche Staat gerade den großen Lauschangriff begründete, der selbst die Maßnahmen im Zuge der Bekämpfung der »Baader-Meinhof-Bande« aus dem heißen Herbst 1977 in den Schatten stellt. Und seit geraumer Zeit werden die Gewalteskalationen in Algerien, Afghanistan oder Somalia als Bandenkriege präsentiert. Nicht mehr Staaten untereinander oder Staaten gegen Befreiungsbewegungen führen heute Kriege um hehre Ziele wie Sozialismus oder Freiheit, sondern Warlords um Macht und Beute. Internationale Terrornetze, Räuberbarone in Lateinamerika, Jugendgangs in den Metropolen, Stammesmilizen in Afrika und religiös motivierte Mörderbanden sind die neuen Akteure bewaffneter Konflikte.1 Hans Magnus Enzensberger spricht vom »molekularen Bürgerkrieg«, der mit Jugoslawien bereits Europa erfaßt habe, und Robert Kaplan befürchtet, daß die Gegenwart Westafrikas die Zukunft Amerikas sein könnte. Diese »neuen«, oder besser »sehr alten«, an die Religionskriege erinnernden Formen gewalttätiger Konflikte, werden mit dem Zerfall der Staaten oder ihrem Bedeutungsverlust in Zusammenhang gebracht. Globalisierung und Neoliberalismus heißen die Zauberworte, die für das Verschwinden des Staates verantwortlich gemacht werden und für ein neues Heer von überflüssigen, nicht-verwertbaren Menschen sorgen, die sich ihr täglich Brot nun in marodierenden Räuberbanden organisieren müssen. Immer aber wird in diesem Diskurs Recht und Ordnung dem Chaos und Verbrechen gegenübergestellt, werden Staatszerfall und regellose Gewalt in einen Zusammenhang gebracht.
Das ist ? wie so oft ? richtig und falsch zugleich. Richtig, weil Staat und Bande formal nicht identisch sind: Die Herrschaft des Gesetzes, auf der jeder Staat beruht ? sei er liberal oder autoritär ?, garantiert ein Mindestmaß an persönlicher und politischer Freiheit und Gleichheit; das »rule of law« transzendiert damit den Konkurrenzkampf aller gegen alle, indem es etwa persönliche Abhängigkeiten einschränken kann (freilich verschleiert die Gleichheit vor dem Gesetz auch reale gesellschaftliche Machtverhältnisse). Falsch, weil zum einen die Grenzen zwischen Staat und Banditentum historisch-empirisch fließend sind, und zum anderen, weil Staat und Bande in einem dialektischen Verhältnis zueinander stehen, sie zwei Formen der selben Gesellschaft sind. Im folgenden möchte ich anhand zweier Überlegungen die Verwicklungen zwischen Staat und Bandenwesen darstellen, auf den Bandencharakter der kapitalistischen Gesellschaft hinweisen und anschließend Stärken und Schwächen der »Banden-Theorie« für die Beschreibung gegenwärtiger Herrschaftsformen und Konflikte diskutieren.
Wie unzulässig die Trennung von ehrenwerter Gesellschaft und organisiertem Verbrechen, von Recht und Illegalität ist, auf die der Diskurs über Staatszerfall, sich ausbreitender Anarchie und illegaler Ökonomie beruht, darauf machte schon Karl Marx aufmerksam. In seiner »Abschweifung über produktive Arbeit« weist er nach, wie nützlich die Arbeit des Verbrechers für den gesellschaftlichen Reichtum ist: »Ein Philosoph produziert Ideen, ein Poet Gedichte, ein Pastor Predigten, ein Professor Kompendien. Ein Verbrecher produziert Verbrechen. Betrachtet man näher den Zusammenhang dieses letzteren Produktionszweiges mit dem Ganzen der Gesellschaft, so wird man von vielen Vorurteilen zurückkommen. Der Verbrecher produziert nicht nur Verbrechen, sondern auch das Kriminalrecht und damit auch den Professor, der Vorlesungen über das Kriminalrecht hält... Der Verbrecher produziert ferner die ganze Polizei und Kriminaljustiz, Schergen, Richter, Henker, Geschworene; und alle diese verschiedenen Gewerbezweige, die ebenso viele Kategorien der gesellschaftlichen Teilung der Arbeit bilden, entwickeln verschiedene Fähigkeiten des menschlichen Geistes, schaffen neue Bedürfnisse und neue Weisen ihrer Befriedigung... Bis ins Detail können die Einwirkungen des Verbrechens auf die Entwicklung der Produktivkraft nachgewiesen werden. Wären Schlösser je zu ihrer Vollkommenheit gediehn, wenn es keine Diebe gäbe?... Die Verbrechen, durch die stets neue Mittel des Angriffs auf das Eigentum geschaffen werden, rufen neue Verteidigungsmittel ins Leben und sind damit ganz so produktiv wie Streiks auf Erfindung von Maschinen. Und verläßt man die Sphäre des Privatverbrechens: Ohne nationale Verbrechen, wäre je der Weltmarkt entstanden? Ja, auch nur Nationen?«2

Hin zum Staat, weg vom Staat
Auch zwischen dem Herrschaftsapparat Staat und partikularen Gruppen, die sich im rechtsfreien Raum, also außerhalb der legalen Ordnung, bewegen, gibt es objektive Zusammenhänge. Der erste wird durch den Mythos vom Entstehen und Zerfall des Staates verdeutlicht, von dem Wolfgang Sofsky im folgenden erzählt.3
»Als alle Menschen frei und gleich waren, war niemand vor dem anderen sicher«, heißt es hier. »Jeder mißtraute jedem, und jeder mußte sich vor dem anderen schützen.« Angesichts des Krieges aller gegen alle, des permanenten Bürgerkrieges wird die Gewalt monopolisiert, um ihr und der Willkür Einhalt zu gebieten. Doch weder überwindet der Staat die Bande als Grundform der Herrschaft wirklich, noch beseitigt er das Problem der Gewalt. Das Regime der Ordnung erschafft den Untertanen, den Konformisten, den Außenseiter, und verhält sich damit wie ein Racket, das alle ausschließt und bekämpft, die sich nicht bedingungslos seinem Willen unterwerfen. Und das Regime der Ordnung, das das Chaos beseitigen sollte, schafft fortwährend neues Chaos, das es wiederum noch intensiver bekämpft: »Ein Gesetz folgte dem anderen, eine Verordnung der anderen. Endlos war dieses Werk an Regeln. Denn jede Vorschrift rief neue Verstöße, jede Regel neue Ausnahmen hervor, die wiederum neue Regeln und neue Vorschriften nach sich zogen. Wie die Fangarme eines Ungeheuers umklammerte die Ordnung das Leben.«
Absolute und totalitäre Regimes sind keine Abnormitäten. Sie treiben nur ins Extrem, was im Prinzip der Herrschaft ohnehin angelegt ist. Auch das Gesetz, das die Repräsentanten zum Wohle aller erlassen, gründet zuletzt auf einem Akt des Setzens. Lediglich die Form der Gewalt verändert sich: Nicht mehr wilde Grausamkeit und rituelle Gewalt sind vorherrschend, sondern auch für die Gewaltanwendung gilt das Gebot der Ordnung. Und die Bilanz des verbrecherischen Staates in diesem Jahrhundert zeigt, daß die ordentliche Gewalt ganz neue Dimensionen der Vernichtung ermöglichte. Schließlich schlägt die Gewalt der Ordnung, so der Mythos, wieder in die wilde Gewalt der Horden um: »Als die Zeit gekommen war, liefen die Menschen vor dem Haus des Gesetzes zusammen, stürmten das Magazin, und holten sich die Waffen zurück... Manche schlossen sich zusammen, drangen in die Häuser ein und schlugen alles entzwei, was ihnen im Weg stand... Die Horden verwüsteten das Land. Auf den Äckern türmten sich Leichenberge, die Flüsse färbten sich rot.«
War also die Bande, die ihren Willen auf einem Territorium als dauernde Regel des Verhaltens, als Gesetz, für alle Bewohner geltend machen konnte, die Frühform des Staates, so regrediert dieser, wenn die soziale Integration nicht mehr gewährleistet werden kann, zu einer Oligarchie von Banden. Die Staatsmacht offenbart sich dann als das, wovor sie die Individuen zu schützen vorgibt: als Räuber und als Bande. Das Problem an Wolfgang Sofskys Mythos ist, daß er die Wiederkehr des Immergleichen ? der Gewalt ? als anthropologische Konstante annimmt, und sie nicht gesellschaftlich bestimmt. Er kann nicht begründen, warum Banden und Gruppen auch in einer Gesellschaft weiterbestehen, in der jeder Einzelne vor dem Gesetz gleich ist und jeder als Einzelner, unabhängig davon ob er Adliger, Rechtsanwalt oder Hilfsarbeiter ist, auf dem Markt als Akteur auftritt. Damit sind wir bei der zweiten Überlegung.

Repressive Kollektivierung
In der kapitalistischen Gesellschaft ist die Herrschaft des Gesetzes unentbehrlich, denn nur sie garantiert Vertragsfreiheit. Das Bedürfnis nach Berechenbarkeit und Zuverlässigkeit war es ja gerade, das die Formen feudaler personaler Herrschaft zurückdrängte. Nun gehört es zur Dialektik der Vertragsfreiheit, daß der Vertrag selbst das Mittel wird, um die freie Konkurrenz der Individuen aus den Angeln zu heben. Die Herrschaft des Vertrages und des auf ihn bezogenen allgemeinen Gesetzes zerstört sich selbst. Denn die Vertragsfreiheit impliziert das Recht der Eigentümer, sich zu Kartellen, Konzernen, Syndikaten, Interessengemeinschaften und schließlich zu marktbeherrschenden Trusts4 zu organisieren. Ja, es ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht sich zusammenzuschließen, da der Einzelne ohne Kompagnon im Konkurrenzkampf nicht bestehen kann. Das wirkliche Subjekt der Geschäftsfähigkeit ist daher die Clique. In ihr aber hören bürgerliche Freiheiten und Gleichheiten auf, denn die Gruppe prämiert andere Leistungen als der Markt.5
Jeder Einzelne ist einer repressiven Kollektivierung ausgesetzt. Das gilt selbst für die Arbeit, die man in der marxistischen Tradition als die Gegenkraft zum Kapital sah. Auch die Arbeiterklasse paßt sich den Monopolisierungstendenzen der Gesellschaft an. Die Gewerkschaftsführer kontrollieren und verwalten das Arbeitsangebot wie die Unternehmer ihre Maschinen. Die Organisation von Arbeit wie auch von Politik wird ein Geschäft wie andere auch. Das Racket-Muster (s. Kasten S.20) wird schließlich repräsentativ für alle menschlichen Beziehungen, das menschliche Wesen verwandelt sich in ein Glied von Organisationen.6 Die Befreiung des Einzelnen aus Zwangsverbänden, wie sie die bürgerliche Gesellschaft verspricht, entpuppt sich so als eine Fassade, hinter der in neuer Form das alte Bandenwesen fortlebt.

Das Archaische und das Moderne
»Die Grundform der Herrschaft ist das Racket«7, das, solange es Herrschaft gibt, nicht verschwindet. So lebt das Archaische in der modernen Gesellschaft fort, und die moderne Gesellschaft fällt immer wieder ins Archaische zurück. Das Racket ist die Kernstruktur einer Konkurrenz um das gesellschaftlich Produzierte, um Macht und Beute. So interpretierten Horkheimer und Adorno die Zivilisationsgeschichte, in der sie der »Dialektik der Aufklärung« nachspürten.
Die Theorie des Rackets hat zunächst etwas Bestechendes. Hat nicht beispielsweise die Geschichte verschiedener antikolonialer oder antiimperialistischer Befreiungsbewegungen immer wieder gezeigt, daß diese, kaum an die Macht gekommen, nur noch die Sicherung der eigenen Pfründe im Visier hatten und die vormaligen Ziele sich als reine Lippenbekenntnisse erwiesen? Waren nicht die ganzen Hoffnungen linker Revolutionstheorien auf vermeintliche Subjekte emanzipatorischer Entwicklungen reine Projektionen von Leuten, die nicht sehen wollten, daß die Unterdrückten selbst von der Racket-Mentalität deformiert waren? Werden Gesellschaften nicht durch Kompromisse antagonistischer Gruppen zusammengehalten, die, wenn materielle Engpässe vorliegen, entweder in Eroberungs- oder Bürgerkriege umschlagen? Und ist das Gerede von der Komplexität und Unübersichtlichkeit moderner Gesellschaften nicht nur eine Erfindung geltungssüchtiger Soziologen, die hiermit gerade ihre Wichtigkeit im Wettstreit um knappe Gelder unterstreichen wollen und somit die Richtigkeit der Banden-These beweisen? Im Grunde geht es doch immer um dasselbe: um Macht und Beute. Darüber täuscht keine Ideologie, kein Gutmenschentum und kein kompliziertes Wissenschaftsgebäude hinweg. Jeder »Tatort« weist uns aufs neue darauf hin.
Das Problem des Racket-Gedankens ist, daß er zu allgemein ist. Das beginnt bereits mit der Definition dessen, was eine Bande ausmachen soll. Ich meine, wie ausgeführt, nicht so sehr die schwierige Abgrenzung zum Staat: die liegt in der Natur der Sache. Selbst rein phänomenologisch müssen die neuen Warlords auf einem Kontinuum zwischen Staat und Banditentum angesiedelt werden.8 Wenn aber in der Gesellschaft alles Bande ist, worin unterscheiden sich dann noch Transnationale Konzerne vom Sportverein und eine Gewerkschaft von der Mafia? Ist jede Assoziation, wie freiwillig auch immer sie zustande kam, ungeachtet ihres Selbstverständnisses bereits eine Bande? Begriffe wie Kaste und Klasse sind nach wie vor präziser, auch wenn sie nicht mehr die gesamte Wirklichkeit abbilden können. Zumindest aber zeigen sie ein Gespür für soziale Hierarchien, das im Banden-Begriff nicht auftaucht.
Auch spielen beim Racket-Gedanken politische Ideen und soziale Inhalte keine Rolle mehr. Ist es aber wirklich gleichgültig, ob sich der Chef der kommunistischen Bande auf Kuba, Fidel Castro, an der Macht hält, oder ob die Miami-Connection auf die Insel zurückkehrt? Spielt es keine Rolle, ob ein mittelprächtiger, aber einigermaßen funktionierender Staat auseinanderfällt und fortan bewaffnete Kannibalen-Banden sich gegenseitig und die eingekeilte Bevölkerung massakrieren? Gibt es keinen Fortschritt, keine Entwicklung, sondern immer nur die Wiederkehr der gleichen Destruktivität?
Ein dritter Kritikpunkt: Die These vom Bandencharakter der Gesellschaft ist eine Unterschätzung der Wirkungskraft von Ideologien, besonders von solchen, die Gewalt freisetzen. Ohne Robert Kaplan mit Samuel Huntington zu begegnen, d.h. ohne von Kultur zu reden, wo nach anderen Gründen gesucht werden muß, sei angefragt, ob die Massaker in Algerien oder der Siegeszug der Taliban im warlordisierten Afghanistan ohne eine spezifische Variante des politischen Islam möglich waren. Selbst wenn dieser »objektiv« Mittel zum Zweck war, so sagt dies noch nichts über die Handlungsmotivationen der einzelnen Kämpfer. Wenn wahnsinnige Ideen militanter Gruppen nur funktional gedeutet werden, geraten Gewaltexzesse aus dem Blick, die nichts mit Eroberung und Unterwerfung zu tun haben. Zudem taugt die allgemeine Feststellung, die Individuen verschwänden in einer Bande, müßten sich einordnen und degenerierten zum bloßen Fußvolk der Bandenchefs, als Entlastung, die dem Wehrmachtssoldaten und dem SS-Schergen geichermaßen willkommen ist.
Schließlich eine letzte »Schwäche« der Racket-Theorie: Sie ist von Horkheimer und Adorno für die modernen kapitalistischen Gesellschaften entwickelt worden. Das heißt, die Gründe für das untergründige Fortbestehen von Banden und ihr Wiederaufleben in einer bestimmten Phase der gesellschaftlichen Entwicklung wurden in der Verfaßtheit eben dieser Gesellschaft gesucht. Nun kann man die meisten der südlichen Gesellschaften, in denen Bandenkriege toben, kaum als kapitalisierte bezeichnen. Insofern kann die Racket-Theorie nicht die spezifischen Gründe und Dynamiken solcher Konflikte erfassen. Dadurch wird sie aber nicht wertlos. Denn sie zeigt, daß selbst die durchkapitalisierten Gesellschaften vormoderne Gesellschaftsformationen wie Banden, Stämme etc. nur scheinbar hinter sich gelassen haben.
Das Allgemeine der Racket-Theorie ist nicht nur eine Schwäche, sondern gleichzeitig eine Stärke. Sie verweist auf ein Potential von Vergeblichkeit und Tragik, mit dem sich emanzipatorische Bewegungen abzufinden haben. Sie lenkt desweiteren den Blick auf die profanen Motive von Politik und Ökonomie, die zu verschleiern eine ganze Wissenschafts- und Industriekultur bemüht ist. Und schließlich relativiert sie den ideologischen Gegensatz zwischen sauberer Marktwirtschaft und illegaler Ökonomie sowie zwischen Ordnung und Chaos. Wenn sich also Staat und Bande, Bande und Staat bekriegen, dann sollte man sich nicht leichtfertig auf eine Seite schlagen. Immer aber sollte man in Deckung gehen.


Anmerkungen:

1 Siehe »der überblick« 2/95 (»Die Herren des Krieges«). In dieser Ausgabe der von der Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher Entwicklungsdienst (AGKED) herausgegebenen Quartalszeitschrift finden sich zahlreiche Beispiele zu den Kriegsschauplätzen in Liberia, Somalia, Sudan, Bosnien, Afghanistan, Peru, Kolumbien, Burma, sowie weiter Themen zum Bandenwesen: Kriegsfürsten ? Chaos- und Ordnungsmacht; Vom Kalten Krieg zum Bürgerkrieg; Die Ökonomie der Zerstörung

2 zit. nach konkret 5/1993, S.20

3 Wolfgang Sofsky, Traktat über die Gewalt, Frankfurt/M. 1996, Kapitel: »Ordnung und Gewalt«

4 Vgl. Franz L. Neumann, »Der Funktionswandel des Gesetzes in Recht der bürgerlichen Gesellschaft«, in: ders., Demokratischer und autoritärer Staat, Frankfurt/M. 1986, S.31-81

5 Vgl. Wolfgang Pohrt, Brothers in Crime, Berlin 1997, S.106

6 Vgl. Max Horkheimer, »Zur Soziologie der Klassenverhältnisse«, in: ders., Gesammelte Schriften, Band 12, S.75-104

7 Horkheimer, »Das Racket und der Geist«, in: ders., Gesammelte Schriften, Band 12, S.287-291

8 Vgl. Bernd Ludermann, »Kriegsherren und Grauzonen der Staatlichkeit« in »der überblick«, S.5-10 (siehe Anm. 1)


Jörg Später ist Mitarbeiter des iz3w.


Bande und Pluralismus

Denn alles war Bande, und das Ensemble, das die Banden bildeten, nennt sich heute zum Beispiel Pluralismus. Der Ausdruck bedeutet, daß die Gesellschaft sich aufteilt in Gruppen, deren Bildung keiner Logik gehorcht. Logik heißt, daß das Ganze sich in bestimmte Elemente gliedern muß, um als Ganzes bestehen zu können. Proletarier und Kapitalisten hatten einander bedingt, denn die einen sind nicht ohne die anderen zu haben.
Transportarbeitergewerkschaft und Filmvorführerlobby, BDA und BDI, Schwarze und Weiße, Protestanten und Katholiken, CDU und SPD, Flamen und Wallonen verhalten sich dagegen wie »Hutsi und Tutsi« (Gremliza). Die können gut aufeinander verzichten, sie bedingen einander nicht. Solche Gruppen sind im Hinblick auf das Ganze zufällig und überflüssig, sie entstehen und zerfallen. Ihr einziger Daseinsgrund ist der Wille der koalierenden Einzelnen, beim Verteilen der Beute nicht zu kurz zu kommen. Immer geht es um Posten, Pfründe, Macht.
Die Formel vom großen Kuchen, den es zu verteilen gelte, drückt das veränderte Bewußtsein aus. Selbst zu dem, was sie selber produzieren, verhalten die Menschen sich wie zu geraubtem Gut. Weil sie die Welt als Beute betrachten, organisieren sie sich in Banden. Und weil das alle tun, verschwimmen die Grenzen zwischen Einflußnahme, Nötigung und offener Gewalt. Enge Beziehungen zwischen Geschäft, Politik und Unterwelt sind dann normal und logisch, während die Unterscheidung dieser Bereiche viel Aufwand an Scharfsinn und Haarspalterei verlangt.

aus: Wolfgang Pohrt, Brothers in Crime, Berlin, 1997, S.198f



Das Racket
Die allgemeinste Kategorie der von den Gruppen geübten Funktionen ist der Schutz. Die Gruppen halten die Bedingungen für den Fortgang der Arbeitsteilung, in der sie eine bevorzugte Stelle haben, aufrecht und wehren Änderungen, die ihr Monopol gefährden könnten, gewaltsam ab. Sie sind Rackets. Herrschende Klasse heißt jeweils die Struktur von Rackets aufgrund einer bestimmten Produktionsweise, sofern sie die untersten Schichten gemeinsam beschützen und niederhalten.
(...) Die Verhärtung des Rackets nach unten ist identisch mit der Verhärtung der Individuen, die es konstituieren. Sie ist in der gesamten Geschichte bewußt betrieben worden. Für die eigenen Kinder bestand sie in der Erziehung. Nur in den liberalistischen Perioden, in denen ein bestimmter Teil der Rackets aus ökonomischen Gründen verbindlicher Eigenschaften nicht bar sein durfte, hat sie humane Züge angenommen. Vorher glich sie an Grausamkeit noch den Initiationsriten des primitiven Stammes, der selbst ein Racket war.

aus: Max Horkheimer, Gesammelte Schriften, Band 12, S.288f