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(Artikel * 2001) Suresh, K.T.
Entgrenztes Feriengeschäft Das GATS beschleunigt die LIberalisierung des Tourismus
in iz3w Nr. 254 * Seite 10 - 11
Themen: Innenpolitik; Tourismus; Umwelt/Ökologie; WTO/GATT * Indien * Dok-Nr: 112885
FernWeh

Entgrenztes Feriengeschäft
Das GATS beschleunigt die Liberalisierung des Tourismus
Interview mit dem indischen Aktivisten K.T. Suresh

Das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) legt die Gleichbehandlung in- und ausländischer Anbieter im Tourismussektor fest. Kleine Reiseunternehmen treten nun weltweit mit großen Konzernen in Konkurrenz. Dabei wird die staatliche Steuerung zum Schutz von Sozialstandards ebenso erschwert wie die politischen Entscheidungsrechte lokaler Regierungen ausgehebelt.

iz3w: Welche Rolle spielen Dienstleistungen im Tourismus?
K.T. Suresh: Tourismus ist eine äußerst komplexe Industrie, zu der eine kostspielige Infrastruktur mit Flughäfen, Verkehrswegen und die ständige Verfügbarkeit von Wasser und Elektrizität gehört. Kaum eine Regierung im Süden kann ihren Aufbau finanzieren; bzw. sie kann es nur auf Kosten von Basisdiensten für die Bevölkerung wie Bildung und Gesundheit, Wasser- und Energieversorgung. Das erhöht die Lasten für die Bevölkerung zusätzlich: Durch den Tourismus verwandeln sich landwirtschaftliche Flächen in Golfanlagen, knappes Wasser wird in Swimmingpools geleitet, die Preise für Grundnahrungsmittel steigen.
Die vielfache Überschneidung tourismusrelevanter Dienstleistungen mit anderen Sektoren wie Transport, Finanzwesen, Gesundheit, Telekommunikation und Bauwesen macht eine Abschätzung der Folgen des GATS extrem schwierig. Die derzeitige Praxis der Vergabe von Lizenzen für Restaurantbetriebe an ausschließlich lokale Anbieter in Goa ist ein klarer Verstoß gegen die von Indien eingegangenen GATS-Verpflichtungen. Die Struktur des Tourismussektors hat zur Folge, dass in touristischen Gebieten auch andere Versorgungsleistungen mitbetroffen sind. So schloss die Privatisierung der Wasserversorgung in Puerto Rico 1995 arme Gemeinden von der Wasserzufuhr aus, während US-Militärbasen und Tourismusanlagen unbegrenzte Versorgung genossen.

Nach dem Prinzip der »Inländerbehandlung« sollen aus- und inländische Anbieter touristischer Dienstleistungen gleichgestellt werden. Bilaterale Zugeständnisse für einen freien Handel mit Dienstleistungen oder auch Steuerbefreiungen für ausländische Investoren hat es aber schon vorher gegeben. Was ändert sich mit dem GATS?
Seit 1995 sind 120 der 140 WTO-Mitglieder Verpflichtungen in mindestens einem der Subsektoren touristischer Dienstleistungen eingegangen. Sicher haben einige Länder bereits vorher einen höheren Grad an Liberalisierung erreicht. Das Entscheidende aber ist, dass sie nun Verpflichtungen in einem gesetzlichen Rahmen eingehen, die weitreichende Konsequenzen für die nationale und lokale politische Steuerung haben. Die betroffenen Dienstleistungen sind nicht länger nationaler Politik unterstellt. Jeder Vorteil, der kleinen Tourismusanbietern gewährt wird, muss aufgrund des GATS-Prinzips der Gleichbehandlung von in- und ausländischen Anbietern auch allen großen multinationalen Veranstaltern gewährt werden. Damit weist GATS jede politische Maßnahme ab, die eine Gewinnbeteiligung der lokalen Bevölkerung am Tourismus ermöglichen würde. Wenn aber nicht nur finanzstarke Unternehmen profitieren sollen, sind innerstaatliche Steuerungsmechanismen zum Schutz der Umwelt, zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen oder zum Schutz von Arbeitsbedingungen unverzichtbar.
Laut Artikel VI dürfen Lizenzvergaben oder technische Standards keine unnötigen Hindernisse für den Handel mit Dienstleistungen darstellen. Die Regierungen werden die Anzahl an Golfplätzen in einer Region nicht länger limitieren können. Damit werden lokale Entscheidungsbefugnisse als Bestandteil demokratischer Verfassung überall in der Welt an die Bürokratie der WTO und ihr undemokratisches Schiedsgericht in Genf transferiert. Wenngleich GATS erfolgreich als »Handels«-Abkommen maskiert ist, so geht es doch weit über Handelsfragen hinaus und schreibt universelle Regeln für die inländische Ökonomie vor. Es ebnet den Weg für eine massive Einmischung in die Politik der einzelnen Länder und erodiert die ökonomische Souveränität von Entwicklungsländern, indem ihre Prioritäten reglementiert und ihr Streben nach Selbständigkeit gehemmt wird. Die Anwendung der Freihandelsregeln auf Dienstleistungen, die mit der sozialen Verpflichtung zur Sicherung von Grundbedürfnissen bislang vom Staat gestellt wurden (Wasser, Gesundheit u.a.), wird nur diejenigen profitieren lassen, die sie sich noch leisten können. Ein System, das einzig von der Zahlungsfähigkeit der Menschen bestimmt wird, erreicht die notwendige Basisversorgung der Armen nicht. Regierungen werden bald wichtige Teile ihrer Ökonomien in den Händen multinationaler Unternehmen wiederfinden. Ein großes Risiko besteht insbesondere für die ärmsten Länder, wo die Grundversorgung nicht als profitables Geschäft gilt.

Wie sieht das konkret aus?
Wenn die Wälder in den »Western Ghats« in Indien ? einer der hot spots biologischer Vielfalt weltweit ? dem Bau einer »ökofreundlichen« Holiday Inn-Anlage im Wege stehen, kann man die Bäume vergessen. Die Rolle der Staaten ändert sich dahingehend, dass sie eine unbegrenzte Versorgung für den verschwenderischen Konsum internationaler Hotelketten garantieren müssen.
Die Gleichbehandlung in- und ausländischer Anbieter bedeutet, dass die Regierungen Instrumente zur Förderung ihrer einheimischen Unternehmen wie z.B. Subventionen und Steuerbefreiung verlieren, da ausländische Anbieter gleiches Anrecht auf diese Vorzüge haben. Der Abbau bestehender Restriktionen bezüglich des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs kommt einem Verlust über die Kontrolle des Transfers von Profiten gleich.

Das GATS verspricht Wachstum im Tourismussektor gerade auch für Entwicklungsländer. Zu Recht?
Das GATS ignoriert für die Entwicklungsländer ganz entscheidende Punkte: die Frage nach wettbewerbsverzerrenden Handelspraktiken durch dominante Anbieter aus dem Norden; ebenso das Problem des Devisenabflusses durch die Rückzahlung von Krediten, durch den Transfer von Einnahmen an ausländische Filialen und ihrer immensen Werbeetats, oder durch den Kauf technischer Ausstattung und exklusiver Waren, um den Bedürfnissen der internationalen TouristInnen gerecht zu werden. Der erhoffte positive Effekt auf die Außenhandelsbilanzen von Reiseländern im Süden wird gering ausfallen. Denn kein Versuch, einen Anteil der Gewinne im Land zu halten oder lokale Anbieter zu stützen, hält dem Streitschlichtungsverfahren der WTO stand. Selbst die staatliche Bedarfsprüfung der »Economic Needs Test« für Anbieter von Hotels und Unterkünften wurde jüngst als ein Hindernis in der Liberalisierung des Tourismussektors verurteilt. Ironischerweise ist es derselbe Test, den die EU und andere Industrieländer als protektionistische Maßnahme verwenden, um zu verhindern, dass Arbeitskräfte aus dem Süden die gleiche Mobilität erhalten wie sie Kapital zugestanden wird.

Warum ist Indien dann überhaupt Verpflichtungen eingegangen?
Man nahm an, dass einige der Schutzklauseln im GATS, z.B. bei Zahlungsbilanzproblemen, zur Wirkung kämen. Allerdings sind diese Schutzregeln bislang rein fiktiv, und einige Industrieländer stellen sie grundsätzlich in Frage. Die WTO ist nicht bemüht, ihre Notwendigkeit nachzuweisen: Selbst nach über 6 Jahren hat weder die WTO noch die indische Regierung irgendeine Studie zu den Auswirkungen von GATS getätigt.

Artikel IV des Abkommens berücksichtigt die ungleichen Ausgangsbedingungen von sogenannten Entwicklungs- und Industrieländern. Welche Folgen hat dies?
Der Artikel besagt, dass eine erhöhte Partizipation von Entwicklungsländern am Tourismusgeschäft durch eine Stärkung ihrer einheimischen Dienstleistungskapazitäten erzielt werde. Diese beruhe auf einem verbesserten Zugang zu Verteilungswegen und Informationsnetzwerken sowie auf dem Marktzugang zu denjenigen Sektoren internationaler Dienstleistungen, die für Entwicklungsländer von besonderem Interesse seien, wie z.B. der »grenzüberschreitende Verkehr natürlicher Personen«. Leider führten de facto alle bisherigen Verpflichtungen zu einer deutlich ungleichen Anteilhabe der Entwicklungsländer am Prozess der Globalisierung. Denn die Passagen im GATS, welche ihre Anliegen berücksichtigten, wurden zu den Ausnahmeregelungen verbannt.

Wie konnte es so weit kommen? Die GATS-Verhandlungen werden schließlich als bottom-up Ansatz bezeichnet.
Sicher, aber ein ehrlicher bottom-up Vertrag sollte die Interessen der Staaten und der lokalen Regierungen reflektieren. In den meisten Ländern haben die lokalen oder bundesstaatlichen Regierungen keinen blassen Schimmer, wozu sich ihr Staat verpflichtet hat. Doch der Einfluss auf das tägliche Leben und lokale Entscheidungs- und Mitbestimmungsgremien ist enorm. Die GATS-Verpflichtungen einiger Länder sind ein Verstoß gegen ihre eigene Verfassung, wie z.B. in Indien.

Einige Entwicklungsländer schlagen ein so genanntes Tourismus-»cluster« vor, das verschiedene Dienstleistungen zu einem Paket zusammenfasst, über das dann insgesamt verhandelt wird. Wie ist es zu verstehen, dass dieser Vorschlag ausgerechnet von Seiten der Zielländer kam?
Dieser Vorschlag enthält Passagen zum wettbewerbsschädigenden Verhalten großer Konzerne, zu den bislang nicht durchgeführten Prüfungen sozialer und ökologischer Auswirkungen und zum grenzüberschreitenden Dienstleistungsangebot. Zugang und Nutzung von Informationssystemen wie Computer-Reservierungssystemen, die zur Sicherung der Nachfrage extrem wichtig sind, sollen transparent sein. Diese Themen sind für Entwicklungsländer sehr bedeutsam.
Allerdings würden mit dem Cluster-Ansatz eine ganze Reihe von tourismusverwandten Subsektoren in einem Schub liberalisiert. Damit würde die Liberalisierung extrem beschleunigt. Besonders gefährlich ist der Einbezug von nicht tourismusspezifischen Sektoren wie medizinische Versorgung, Elektrizitätsversorgung oder Umweltdienstleistungen. Bereiche wie Transportwesen oder Naturschutz werden gar als tourismuscharakteristische Sektoren genannt. Hier kann die Privatisierung ein unerwünschtes Nachspiel für den Schutz sensibler Gebiete haben, wenn sich der Fokus von Schutz und Erhaltung hin zum Profit verschiebt. Und es gibt weitere Schwachpunkte des Cluster-Ansatzes: Er schweigt über die Pflichten der NutznießerInnen ebenso wie über die Rechte der besuchten Gemeinden. Es wird nicht berücksichtigt, dass global einheitliche Standards kleine Akteure im Tourismus leicht verdrängen können.

Welche Auswirkungen hat die Liberalisierung der Dienstleistungen für die lokalen Gemeinden?
Bevölkerungsgruppen in den vom Tourismus betroffenen Zielländern ignoriert das GATS vollkommen. Menschenrechtsverletzungen, die im Umfeld des Tourismus Frauen, Kinder und lokale oder indigene Gemeinden treffen, werden in dem Abkommen nicht erwähnt. Abwertung traditioneller Beschäftigungsstrukturen, Inflation und Zerstörung von Lebensgrundlagen sind die Folge. Das GATS müsste diese komplexen Zusammenhänge anerkennen und aufhören, Tourismus ohne jeden Vorbehalt in ein internationales Handelssystem einzubauen.

K.T. Suresh arbeitet für die indische NGO Equations ? Equitable Sharing in Tourism.
Interview und Übersetzung: Martina Backes